Seit dem Jahr 2015 haben alle Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Für die konkrete Umsetzung dieses Rechts auf freie Endgerätewahl sind die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden zuständig. Diese haben die Kompetenz, den sogenannten “Netzabschlusspunkt” zu verorten und können damit sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern ein eigenes Endgerät direkt an ihrem Breitbandanschluss (“Anschlussdose an die Leitung”) nutzen können.
Die folgende Übersicht soll Aufschluss darüber geben, in welchen Staaten der Netzabschlusspunkt bereits festgelegt wurde und wo die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit haben, ein selbstgewähltes, eigenes Endgerät direkt an ihrem Breitbandanschluss (“Anschlussdose an die Leitung”) zu nutzen:

Grün = EU-Mitgliedsstaaten mit regulatorisch festgelegtem Netzabschlusspunkt und Routerfreiheit
Gelb = EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Regulierungsprozess zur Routerfreiheit aufgenommen wurde
Rot = EU-Mitgliedsstaaten mit regulatorisch festgelegtem Netzabschlusspunkt, der aber keine Routerfreiheit ermöglicht
Dunkelgrau = Länder ohne öffentlich verbindliche Informationen
Hellgrau = nicht EU