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6. Dezember 2023 (DE): VTKE fordert in weiterer Stellungnahme erneut die Beibehaltung der freien Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse in Deutschland

VTKE fordert in weiterer Stellungnahme erneut die Beibehaltung der freien Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse in Deutschland

Der VTKE hat eine weitere Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze abgegeben [Link]. In einer zweiten Konsultationsrunde hatte die Bundesnetzagentur den zu Beteiligenden noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den im Rahmen der ersten Konsultation eingegangenen Stellungnahmen zu äußern.

In seiner Stellungnahme appelliert der VTKE erneut, die gegenwärtig geltende Regulierung zur freien Endgerätewahl für Anwenderinnen und Anwender in Deutschland technologieneutral beizubehalten. Eine objektive technische Notwendigkeit für eine Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt für Glasfaseranschlüsse liegt nach wie vor nicht vor. Die Endgerätefreiheit war und ist technisch einwandfrei möglich und in den vergangenen mehr als sieben Jahren äußerst erfolgreich.

8. November 2023 (DE): Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen zum Antrag auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze

Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen zum Antrag auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze

Zurzeit berät die Bundesnetzagentur über einen Antrag auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes in Passiven Optischen Glasfasernetzen (PON).

Nach §73 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist der Netzabschlusspunkt bereits seit 2016 für alle Breitbandtechnologien – also auch für Glasfaseranschlüsse – passiv. Endnutzerinnen und Endnutzer haben hierdurch das Recht, Endgeräte ihrer Wahl direkt an ihrem Anschluss zu nutzen.

Eine Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze würde nach Ansicht des VTKE das Aus für die technologieneutrale Routerfreiheit in Deutschland bedeuten. Dies hat der VTKE in seiner Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Bundesnetzagentur zu obigem Antrag [Link] ausführlich erläutert. Diese sowie alle anderen eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bundesnetzagentur nun auf ihrer Website [Link] veröffentlicht.

Eine Auswahl von Presseartikeln dazu findet sich hier:

Telekom.com, 10.November 2023: Freie Routerwahl auch bei Glasfaseranschluss

teltarif.de, 9.November 2023: BNetzA: Mehrheit kämpft für freie Glasfaser-Router 

golem.de, 9.November 2023: Glasfaser Nordwest und Glasfaserplus: Auch Glasfasernetzbetreiber sind für Endgerätefreiheit 

WirtschaftsWoche, 9. November 2023: Routerzwang: Wie das Glasfaser-Oligopol deutsche Kunden melken will

connect Living.de, 9. November 2023: Glasfaser: Umfassende Kritik an möglichem Routerzwang 

heise online, 8. November 2023: Glasfaser-Routerzwang: Viel Kritik an Plänen der Netzbetreiber 

winfuture, 8. November 2023: Viel Kritik am möglichen Glasfaser-Routerzwang, Anhörung läuft 

17. Oktober 2023 (DE): Endgerätehersteller appellieren an Bundesnetzagentur: Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten (Presseinformation)

Endgerätehersteller appellieren an Bundesnetzagentur: Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur appelliert, die geltende Regulierung zur freien Endgerätewahl für Privat- und Firmenkunden in Deutschland technologieneutral beizubehalten. In der Stellungnahme erörtert der VTKE, dass die von den Branchenverbänden beantragte Änderung des passiven Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) auf keiner objektiven technischen Grundlage basiert, sondern vielmehr zahlreiche Nachteile für die Allgemeinheit und den Breitbandstandort Deutschland mit sich bringen würde. Seit der Einführung der Endgerätefreiheit im Jahr 2015 wird die Möglichkeit zur freien Wahl von Endgeräten, wie Modems, Router, Telefonen, Telefonanlagen oder Alarmierungssystemen, von den Nutzerinnen und Nutzern vielfach gerne in Anspruch genommen. Es hat sich in den vergangenen mehr als sieben Jahren in der Praxis gezeigt, dass mit einem passiven Netzabschlusspunkt Interoperabilität, Sicherheit, Datenschutz oder der einfache Betrieb von passiven optischen Netzen und entsprechenden Telekommunikationsendgeräten voll gewährleistet ist. Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden. 

Aufgrund der jetzt schon bemerkenswerten Glasfaser-Wachstumsraten ist zu erwarten, dass passive optische Netze zukünftig die primäre Anschlusstechnologie im gesamten Festnetz sein wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Antrag wird also faktisch eine Entscheidung über die Perspektive der freien Endgerätewahl für den bald allergrößten Teil der Breitbandanschlüsse in Deutschland sein.

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Endgerätefreiheit war und ist technisch einwandfrei möglich und erfolgreich. Es konnten in der Praxis bislang keine objektiven technischen Notwendigkeiten festgestellt werden; diese müssten laut dem Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) vorliegen, wenn das Anschlussrecht eigener Geräte eingeschränkt werden soll.

Auch die nationalen Regulierungsbehörden in den Niederlanden und seit Anfang Oktober 2023 auch in Belgien haben nach Analyse der entsprechenden BEREC-Leitlinien einen passiven Netzabschlusspunkt technologieneutral, also auch für Glasfaseranschlüsse, festgelegt.

Über die Veröffentlichung der Stellungnahme wurde wie folgt berichtet (Auswahl):

computerbild.de, 17.Oktober 2023: Stellungnahme des VTKE: Gegen Routerzwang: Hersteller appellieren an Bundesnetzagentur 

golem.de, 17.Oktober 2023: Endgerätefreiheit und Störungen: Keine Beispiele für erzwungenen Ausbau von eigenen ONTs 

NET Zeitschrift für Kommunikationsmanagement: Appell der Endgerätehersteller – Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten  

telefontarifrechner.de, 24.Oktober 2023: Routerfreiheit Glasfasernetze: Endgerätehersteller fordern Routerfreiheit bei Glasfaser 

teltarif.de, 17.Oktober 2023: VTKE: Routerfreiheit bei Glasfaser erhalten

11. Oktober 2023 (BE): Belgische Regulierungsbehörde (BIPT) beschließt Einführung der Routerfreiheit für alle Breitbandtechnologien

Belgische Regulierungsbehörde (BIPT) beschließt Einführung der Routerfreiheit für alle Breitbandtechnologien

Mit einem Beschluss vom 26. September 2023 ermöglicht es die belgische Regulierungsbehörde BIPT den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Belgien zukünftig, das Endgerät direkt an ihrem Breitbandanschluss selbst zu wählen. Grundlage dafür ist eine Definition/Verortung des Netzabschlusspunktes an der “Anschlussdose an die Glasfaser-, Kupfer- oder Koaxialleitung” und gilt damit für alle Zugangstechnologien (Glasfaser, DSL und Kabel).

Nach Ansicht des BIPT ermöglichten es die beschlossenen Vorgaben den Endkundinnen und Endkunden, den Netzbetreiber leichter zu wechseln oder bewusst ein langlebigeres Gerät oder ein Gerät mit mehr Funktionen (z.B. in Bezug auf Sicherheit oder WiFi-Optionen) zu wählen. Außerdem würden Innovation und Wettbewerb auf dem Markt für Endgeräte gefördert.

Gelten sollen die neuen Regelungen zur Endgerätefreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. November 2024.

Link zur Pressemitteilung “The BIPT opens up the modem market” des BIPT vom 11. Oktober 2023

Die belgische Presse berichtet über die aktuellen Entwicklungen in folgenden Veröffentlichungen (Auswahl):

Nieuwsblad, 12.Oktober 2023: Telenet, Proximus en co. mogen je vanaf volgend jaar niet meer verpflichten om ´hun´ modem te gebruiken

Belga, 12.Oktober 2023: Consument kan vanaf 1 november 2024 eigen internetmodem kiezen

ITdaily, 12.Oktober 2023: BIPT kondigt vrije routerkreuze aan in Belgie

Test Aankoop, 12.Oktober 2023: Testaankoop tevreden dat consument vanaf november 2024 eigen modem kan kiezen

29. August 2023 (DE): VTKE: Netzbetreiber wollen zurück zum Routerzwang – eine Bedrohung für die Zukunft des Breitbands in Deutschland

VTKE: Netzbetreiber wollen zurück zum Routerzwang – eine Bedrohung für die Zukunft des Breitbands in Deutschland

“Der Antrag der Branchenverbände fordert faktisch die Rückkehr zum Routerzwang und entmündigt die Verbraucher und Verbraucherinnen bei der freien Wahl ihres Endgeräts am Glasfaseranschluss. Der Routerzwang würde nachhaltig die Innovationskraft des deutschen Breitbandstandortes gefährden. Zudem ist die Forderung eines verbindlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Providern-Modem (ONT) in Sachen Ressourcen und Emissionen nicht nachhaltig und technisch rückwärtsgewandt. Der VTKE appelliert daher dringend an die Bundesnetzagentur, die seit mehr als 6 Jahren geltende und erfolgreiche Gesetzgebung zur freien Endgerätewahl in Deutschland beizubehalten und damit die Routerfreiheit technologieneutral, das heißt insbesondere auch für Glasfaseranschlüsse, sicherzustellen!”

Kira Terstappen-Richter, für den VTKE, dem Verbund von rund 20 Herstellern von Telekommunikationsendgeräten

Hintergrund:
Die bewährte „Routerfreiheit“ in Deutschland steht auf dem Spiel: Zahlreiche deutsche Netzbetreiber – vertreten durch fünf Branchenverbände – wollen durch ihren Antrag auf Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) die freie Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse faktisch abschaffen.

Angesichts der Tatsache, dass Glasfaseranschlüsse laut Gigabitstrategie der Bundesregierung bis 2030 in ganz Deutschland bis in Haus verfügbar sein sollen, würde dies bedeuten: Bald herrschte in Deutschland wieder flächendeckend „Routerzwang“. Und schon heute würden die Nutzerinnen und Nutzer von gegenwärtig 3,8 Millionen aktiven Glasfaseranschlüssen in Deutschland die Entscheidungsfreiheit über das Endgerät an ihrem Anschluss verlieren.

Die Möglichkeit, sich frei zwischen einem vom Provider angebotenen und einem selbstgewählten Endgerät aus dem Handel zu entscheiden, wird von den Verbrauchern und Verbraucherinnen rege in Anspruch genommen wie Umfragen der vergangenen Jahre zeigten (Link)

Seit dem Beginn der „Routerfreiheit“ im Jahr 2016 funktioniert diese technisch einwandfrei – Geräte und Netze sind interoperabel und laufen sicher und stabil in den Haushalten.

Belege für die von den Netzbetreibern behaupteten, theoretischen Störungs- und Sicherheitsszenarien, die in Zusammenhang mit der Nutzung kundeneigener Endgeräte direkt am Glasfaseranschluss aufträten, sind nicht bekannt.

Mit der gesetzlichen Verankerung der freien Endgerätewahl am passiven Netzabschlusspunkt wurde in Deutschland die Grundlage für einen wettbewerblich geprägten Markt für Telekommunikationsendgeräte geschaffen, in dem viele deutsche und europäische Hersteller den Nutzerinnen und Nutzern innovative, hochleistungsfähige und bedarfsgerechte Endgeräte auch für den Glasfaseranschluss im Handel anbieten können.

Die Presse berichtet zum Antrag der Verbände auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für PON in diesen Veröffentlichungen (Auswahl):

teltarif.de, 15.September 2023: Glasfaser: Neuer Netzbetreiber-Angriff auf die Routerfreiheit 

FAZ.net, 25. September 2023: Verbraucherschützer gegen Routerzwang

Netzpolitik.org, 21. September 2023: Modemzwang in Glasfasernetzen – Schützenhilfe für die Routerfreiheit 

heise.de, 15.September 2023: Glasfasernetze: Freie-Software-Befürworter fordern Erhalt der Routerfreiheit

WinFuture, 20. September 2023: Glasfaser-Anbieter streiten für Routerzwang, es fehlen aber Beweise

Welt (online), 21. August 2023: Router-Zwang für schnelles Internet? Das wären die Folgen für Kunden

Futurezone, 09. August 2023: Glasfaseranschluss: Experten warnen vor 3 möglichen Nachteilen

heise.de, 02. August 2023: Comeback des Routerzwangs? Streit über Netzabschlusspunkt bei Glasfaser

1. August 2023 (DE): Verbände beantragen Ausnahme von Glasfaseranschlüssen vom passiven Netzabschlusspunkt

Die Verbände ANGA, BREKO, BUGLAS, VATM und VKU haben bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 73 Absatz 2 TKG zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) eingereicht, der im Amtsblatt Nr. 13/2023 vom 12. Juli 2023 der Bundesnetzagentur (Mitteilung Nr. 188/2023) veröffentlicht wurde.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die unterzeichnenden Verbände bei der Bundesnetzagentur eine Abänderung des Netzabschlusspunktes für FTTH-Netze gefordert. Dazu hat der VTKE im August 2022 “Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur Umsetzung eines passiven Netzabschlusspunktes nach § 73 Abs. 1 TKG in FTTH-Netzen” zusammengestellt, die wir an dieser Stelle als Diskussionsbeitrag zur Verfügung stellen.

Die Presse berichtet zum Antrag der Verbände auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für PON in diesen Veröffentlichungen (Auswahl):

Welt, 11.08.23: Router-Zwang für schnelles Internet? Das wären die Folgen für Kunden

FutureZone, 09.08.23: Glasfaseranschluss: Experten warnen vor 3 möglichen Nachteilen

ComputerBild, 04.08.23 Glasfaseranschlüsse: Netzbetreiber wollen freie Routerwahl einschränken

Heise Online, 03.08.23: Donnerstag: Streit um Routerfreiheit, Twitter verbirgt blaue Häkchen

Heise Online, 02.08.23: Comeback des Routerzwangs? Streit über Netzabschlusspunkt bei Glasfaser

Golem.de, 01.08.23: Endgerätefreiheit soll wegen “Störungen” aufgehoben werden

teltarif.de, 31.07.23: Netzbetreiber wollen freien Glasfaser-Router verbieten

19. Juni (HR): Kroatische Regulierungsbehörde HAKOM möchte die freie Endgerätewahl in einem Regulierungsentwurf verankern - VTKE gibt Stellungnahme ab

In Kroatien wurde im vergangenen Jahr ein neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet, das nun durch weitere Verordnungen konkretisiert wird. In diesem Zusammenhang konsultiert die nationale Regulierungsbehörde HAKOM nun den Entwurf von “Rules on the method and conditions of performing the activity of electronic communication networks and services”, die u.a. die Gewährleistung der freien Endgerätewahl zum Gegenstand hat.

Der VTKE hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation des Verordnungsentwurfs beteiligt und begrüßt grundsätzlich, dass die HAKOM die freie Wahl von Telekommunikationsendgeräten regulatorisch verankern möchte. Ebenso erachtet der VTKE die kroatische Regulierung als sehr gute Möglichkeit die europäischen Vorgaben zur praktischen Umsetzung der freien Endgerätewahl in das kroatische Recht

Allerdings hält der VTKE die Ergänzung einer verbindlichen und klaren Definition des Netzabschlusspunktes für zwangsläufig erforderlich, um eine vollständige, technologieneutrale Wahlfreiheit des Endgerätes direkt am Breitbandanschluss in Kroatien sicherzustellen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung würde die kroatische Regulierung gute Voraussetzungen für die Umsetzung des europäischen Rechts auf freie Endgerätewahl schaffen.

Die vollständige Stellungnahme des VTKE zur Konsultation finden Sie hier [EN].

24. Mai 2023 (AT): Offener Brief: Elektrofachhändler und VTKE appellieren an die RTR: Routerfreiheit zeitnah regulatorisch gewährleisten

Offener Brief: Elektrofachhändler und VTKE appellieren an die RTR: Routerfreiheit zeitnah regulatorisch gewährleisten

24. Mai 2023 – In Österreich herrscht nach wie vor keine Routerfreiheit. Mehrere Elektrofachhändler und der VTKE appellieren nun in einem offenen Brief an die RTR, schnellstmöglich zu handeln und die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, ein eigenes Endgerät direkt an ihrem Anschluss zu nutzen, mittels einer Definition des Netzabschlusspunktes als „Anschlussdose an die Leitung“ auf eine feste rechtliche Grundlage zu stellen.

27. Januar 2023 (NL): Niederländische Internetnutzer profitieren seit einem Jahr von freier Routerwahl (Presseinformation)

Niederländische Internetnutzer profitieren seit einem Jahr von freier Routerwahl

Verbraucher und Geschäftskunden können Modems und Router auswählen, die genau zu ihren Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Technologie und Funktionsumfang passen.

Amsterdam, 27. Januar 2023 – Die VTKE, ein Zusammenschluss europäischer Telekommunikations-Endgerätehersteller, stellt zufrieden fest, dass Endanwender in den Niederlanden die Aufhebung des Modemzwangs vor einem Jahr, am 28. Januar 2022, sehr begrüßen. Seitdem sind Verbraucher nicht mehr an das Endgerät ihres Internetproviders gebunden, sondern können ein Gerät wählen, das genau zu ihren Vorstellungen hinsichtlich Technik, Sicherheit und Funktionalität passt.

Wahlfreiheit

Eine Umfrage* des VTKE zeigte, dass die Niederländer sehr froh über die Möglichkeit der freien Modemwahl sind: Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten finden die Wahlmöglichkeit sehr wichtig. Ferner sagen mehr als ein Drittel (35 Prozent), dass sie beim Providerwechsel ein eigenes Endgerät anschaffen werden, wogegen 45 Prozent das Gerät des Netzanbieters nutzen wollen.

Lange behaupteten zahlreiche Provider, dass eine freie Modemwahl aus technischen Gründen und Sicherheitsaspekten nicht möglich sei, obwohl die Argumente bereits umfassend erörtert und widerlegt wurden. Zudem haben sich diese Befürchtungen in Ländern mit Routerfreiheit nicht bewahrheitet. Nach Finnland (2014), Deutschland (2016) und Italien (2018) haben jetzt auch die Endnutzer in den Niederlanden (2022) die Wahl, entweder ein eigenes Endgerät oder das ihres Providers zu verwenden.

Vorteile für Verbraucher

Eine freie Wahl des Endgeräts hat für Verbraucher zahlreiche Vorteile. Zunächst sorgt sie für mehr Unabhängigkeit und digitale Selbstbestimmung des Endanwenders. Darüber hinaus kann dieser einen Router auswählen, der genau zu seinen Anforderungen und seiner Art der Internetnutzung passt. Solche Anforderungen können beispielsweise die Nutzung von Smart-Home-Anwendungen oder bestimmte Sicherheitsvorgaben sein. Ein frei gewählter Router kann dann genau diese Funktionen bieten. Ein weiterer Aspekt ist der offene Wettbewerb, der durch die Routerfreiheit entsteht und zu einer größeren Auswahl von Produkten führt, die zudem innovativer und preisgünstiger werden. Wechseln Endanwender ihren Internet-Provider, dann können sie ihr Gerät behalten und ohne Neukonfiguration weiterverwenden. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch umweltfreundlich. Ebenso wie die Tatsache, dass ein Kombigerät aus Router und Modem die bisher erforderlichen zwei Geräte ersetzen kann, wodurch ebenfalls Ressourcen und Energie gespart werden.

Ein Sprecher des VTKE: „Bislang mussten die Nutzer eines Glasfaser-, Kabel- oder DSL-Internetanschlusses die vom Provider bereitgestellten Geräte verwenden. Diese ‚Einheitslösung‘ führte dazu, dass die Geräte oft nicht den benötigten Funktionsumfang hatten. Die Routerfreiheit befördert Innovation und ermöglicht Verbrauchern, das für sie passende Gerät zu wählen. Wir sind erleichtert, dass die niederländische Regulierungsbehörde letztes Jahr die freie Routerwahl eingeführt hat, und hoffen, dass weitere europäische Länder dem Beispiel der Niederlande folgen werden.“

Lucas Lasota, Koordinator für „Router Freedom“ in der Free Software Foundation Europe (FSFE), unterstützt die Entscheidung der niederländischen Regulierungsbehörde: „Wir verfolgen, wie die Regulierungsbehörden in Europa die neuen Telekommunikationsgesetze umsetzen. Die Niederlande sind Vorreiter beim Trend, den Verbraucherschutz in Bezug auf die Wahlfreiheit von Endgeräten zu verbessern. Ein Jahr freie Modemwahl: Das muss ein positives Vorbild für weitere EU-Mitglieder sein.“

* Umfrage im Auftrag des VTKE, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar vom
3.-7. Februar 2022. Repräsentative Gruppe pro Land, Alter: 16 bis 65 Jahre

Link zur Pressemitteilung als PDF

27. Januar 2023 (BE): Freie Routerwahl in Belgien: Worauf warten wir noch? (Presseinformation)

Freie Routerwahl in Belgien: Worauf warten wir noch?

Antwerpen, 27. Januar 2023 – Dürfen Sie bald ein eigenes Modem nutzen? Wenn es nach dem VTKE, dem europäischen Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller geht, dann ja! Denn die Vorteile sind enorm, wie unsere nördlichen Nachbarn wissen, denn in den Niederlanden herrscht seit einem Jahr Routerfreiheit. Wie ist der Stand der Dinge in Belgien?

Was bedeutet Modem- bzw. Routerfreiheit?

Bei freier Modemwahl dürfen Verbraucher selbst entscheiden, ob sie das Modem des Internet-Providers oder ein eigenes Gerät verwenden wollen. Derzeit sind Endkunden in Belgien verpflichtet, das von ihrem Provider bereitgestellte Modem zu nutzen. Dieses Gerät passt natürlich nicht immer zu ihren Anforderungen. Lucas Lasota, Koordinator für „Router Freedom“ in der Free Software Foundation Europe (FSFE), erklärt: „Netzbetreiber schränken Endanwender ein, indem sie ihnen verbieten,

eigene Router/Modems zu verwenden. Genau wie man heute in Europa sein Smartphone unabhängig vom Provider selbst auswählen darf, sollte auch die Wahl des Routers bzw. Modems frei sein.“

Belgien geht nicht voran

Finnland war 2014 das erste europäische Land, in dem Kunden selbst ihr Modem wählen konnten.

Nachdem Deutschland 2016 und Italien 2018 folgten, herrscht seit letztem Jahr auch in den Niederlanden Modemfreiheit.

In Belgien entscheidet das BIPT (Belgisch Instituut voor Postdiensten en Telecommunicatie) über eine mögliche freie Modemwahl. Auf EU-Ebene hingegen wurde schon 2015 die Verordnung 2015/2120 zur freien Wahl des Modems verabschiedet. Eine Umfrage* zeigte außerdem, dass 77 Prozent der Belgier es wichtig finden, selbst wählen zu können. Bereits 24 Prozent nutzen ein eigenes Gerät, sofern der Netzbetreiber dies erlaubt; 62 Prozent das Gerät des Providers.

Allerdings sind in den vergangenen Monaten Fortschritte erkennbar. Das BIPT veröffentlichte im Oktober 2022 einen ersten Entwurf zur Definition des Netzabschlusspunkts. Mit der Festlegung des Netzabschlusspunkts als „Anschlussdose an die Leitung“ würde der Entwurf den Anwendern in Belgien die freie Wahl des Endgeräts für alle Breitbandtechnologien (Glasfaser, Kabel und DSL) ermöglichen. Nach Ansicht des BIPT gibt es zudem keine technischen Gründe, die der freien Modemwahl entgegenstehen.

Ihr Modem, so wie Sie es brauchen

Die freie Modemwahl bietet Anwendern zahlreiche Vorteile. Sie können selbst ein Gerät auswählen, das in Bezug auf Funktionsumfang, Sicherheit, Updates und viele weitere Faktoren genau zu ihren Anforderungen passt. Dabei kann es sich beispielsweise um die Nutzung von Smart-Home-Anwendungen oder bestimmte Sicherheitsvorgaben handeln. Ein frei gewählter Router kann dann genau diese Funktionen bieten. Ein weiterer Aspekt ist der offene Wettbewerb, der durch die Routerfreiheit entsteht und zu einer größeren Auswahl von Produkten führt, die zudem innovativer und preisgünstiger werden. „Bei einem One-Size-Fits-All-Geschäftsmodell kommen nur wenige Innovationen beim Endanwender an“, erläutert ein Sprecher des VTKE. „Der freie Markt hingegen befördert Innovation und gibt Anwendern die Möglichkeit, sich ganz nach ihrem eigenen Bedarf und Budget zu entscheiden.“

* Umfrage im Auftrag des VTKE, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar vom
3.-7. Februar 2022. Repräsentative Gruppe pro Land, Alter: 16 bis 65 Jahre

Link zur Pressemitteilung als PDF

24. Januar 2023 (AT): Umfrage zur Routerfreiheit - Große Mehrheit in Österreich wünscht sich freie Endgerätewahl (Presseinformation)

Umfrage zur Routerfreiheit: Große Mehrheit in Österreich wünscht sich freie Endgerätewahl

Berlin, 24.01.2023 – Eine neue repräsentative Umfrage des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) zeigt: Über 70 Prozent der Befragten möchten Routerfreiheit in Österreich. Denn nur so lassen sich die individuellen Bedürfnisse mit Blick auf das Internet und Heimnetz am besten abdecken. Bis dato bestimmen noch die Anbieter, welches Gerät am Festnetzinternetanschluss zu nutzen ist. Von den über 80 Prozent aller Österreicher, die einen Festnetzanschluss verwenden, dürfen somit mehr als zwei Drittel ihr Endgerät nicht frei wählen, wie aus der Umfrage des VTKE hervorgeht. Nur einzelne Internetanbieter ermöglichen ihren Kunden, ein Gerät ihrer Wahl direkt am Internetanschluss zu nutzen.

Um die Qualität ihrer Internetverbindung zu verbessern, würden 8 von 10 Befragten (78,4%) das mitgelieferte Providergerät gegen einen neuen, eigenen Router austauschen. Knapp zwei Drittel der Befragten (59%) würden sogar den Anbieter wechseln, um das jeweilige Wunschgerät nutzen zu können. Bietet der Provider keine freie Endgerätewahl an, bleibt lediglich die Möglichkeit, das Wunschgerät hinter das Zwangsgerät des Providers zu schalten. Obwohl sie dann zwei Geräte finanzieren und betreiben müssen, nutzen 8,1 Prozent der Befragten derzeit sowohl ein vom jeweiligen Internetprovider bereitgestelltes als auch ein selbstgekauftes Modem bzw. Router.

Ohne Routerfreiheit mehr Kosten, Umweltbelastung und Aufwand

Dabei hat das Hintereinanderschalten von Provider- und Wunschendgerät mehrere Nachteile. Laut der aktuellen Umfrage stört es 56 Prozent der Befragten, dass die Anschaffung von zwei Endgeräten zu höheren Kosten führt. Der damit einhergehende höhere Stromverbrauch (47,7%) sowie der zusätzliche Aufwand bei der Installation und Instandhaltung (41%) wird ebenfalls häufig bemängelt, ebenso wie die höhere Umweltbelastung aufgrund der doppelten Anzahl zu entsorgender Elektrogeräte (35,5%). Lediglich 12,7 Prozent der Befragten sehen keine Nachteile durch den „Routerzwang“.

Über 90 Prozent legen großen Wert auf digitale Privatsphäre

91,6 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass sie großen oder sogar sehr großen Wert auf digitale Privatsphäre legen. Bei einem vom Provider gestellten Endgerät haben Nutzer allerdings keine Hoheit über ihren Router. Auch vor diesem Hintergrund wollen 69,5 Prozent der Befragten nicht, dass ihr Provider Zugriff auf ihr Endgerät hat.

Lediglich 2,1 Prozent sprechen sich gegen die Einführung der Routerfreiheit in Österreich aus

In anderen EU-Ländern, wie beispielsweise Italien, den Niederlanden oder Deutschland, wurde die freie Endgerätewahl am Breitbandanschluss teils bereits vor vielen Jahren per Regulierung verankert. Wie die aktuelle Umfrage belegt, wünscht sich eine große Mehrheit von 71,1 Prozent der Befragten, dass die Routerfreiheit auch in Österreich eingeführt wird. Lediglich 2,1 Prozent sind dagegen.

Ginge es nach dem Wunsch der Konsumenten, müssten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften also zeitnah angepasst werden. Die Grundlagen dafür existieren im österreichischen Telekommunikationsgesetz bereits.

Link zur Presseinformation als PDF sowie zur Ergebnispräsentation.

17. November 2022 (BE): Belgische Regulierungsbehörde konsultiert Regulierungsentwurf zur Routerfreiheit - VTKE gibt Stellungnahme dazu ab

Die belgische Regulierungsbehörde BIPT hat kürzlich den Entwurf einer Entscheidung bezüglich der Definition des Netzabschlusspunktes veröffentlicht und konsultiert (Link). Der Entscheidungsentwurf würde durch eine Festlegung des Netzabschlusspunktes an der “Anschlussdose an die Leitung” die freie Endgerätewahl für die belgischen Nutzerinnen und Nutzer für alle Breitbandtechnologien (Glasfaser, Kabel und DSL) ermöglichen.

In seiner Stellungnahme begrüßte der VTKE den Entscheidungsentwurf des BIPT, den Netzabschlusspunkt an der “Anschlussdose an die Leitung” zu verorten und damit die Möglichkeit für Endnutzer zu schaffen, ein ihrem Bedarf entsprechendes Endgerät direkt am Breitbandanschluss zu nutzen. Entsprechend möchte der VTKE das BIPT ermutigen, den vorliegenden Entscheidungsentwurf in dieser Form baldmöglichst zu verabschieden.

Der VTKE ist der Auffassung, dass ein Netzabschlusspunkt an der “Anschlussdose an die Leitung” und die damit einhergehende Endgerätewahlfreiheit zu mehr Wettbewerb und damit Innovation auf dem Markt für Telekommunikationsendgeräte beitragen wird. Zudem entspricht die Möglichkeit zur freien Endgerätewahl auch eindeutig den Wünschen und Bedürfnissen vieler belgischer Nutzer.

Wie das BIPT ist der VTKE der Meinung, dass es keinerlei technischen Gründe gibt, die der Endgerätefreiheit entgegenstehen. Dafür spricht zudem auch der Erfolg entsprechender Regelungen in anderen Ländern.

20. September 2022 (DE): Gigabit-Strategie der Bundesregierung stößt auf moderate Kritik

Bis zum Jahr 2025 sollen insgesamt 50 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Glasfaseranschluss verfügen, die vollen 100 Prozent sollen bis 2030 erreicht werden – so sieht es die Gigabit-Strategie der Bundesregierung vor.

Bei einem Digitalausschuss am 19. September waren sich die acht geladenen Sachverständiger sicher: Die Potenziale überwiegen die Risiken. Allerdings mangelt es noch an der Umsetzung und es braucht einen konkreten Fahrplan für den flächendeckenden Glasfaserausbau. Vor allem ländliche Gebiete stellen eine Herausforderung dar. Verlangt wurden außerdem konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Netzauslastung sowie Verbindlichkeiten bei den Punkten Budgetierung und Finanzierung.

Letztendlich müsse die Gigabit-Strategie von allen Beteiligten als „Umsetzungsstrategie“ verstanden werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Hier geht es zum Artikel:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-pa-digitales-gigabit-strategie-905928

16. August 2022 (DE): VTKE veröffentlicht Informationen zur Umsetzung eines passiven Netzabschlusspunktes in FTTH-Netzen

Am 9. Juni 2022 haben mehrere Branchenverbände in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur eine Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt für Glasfaser (FTTH)-Netze gefordert.

Der passive Netzabschlusspunkt ist in §73 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben und die Voraussetzung für eine technologieneutrale “Routerfreiheit”.

Der VTKE hat vor diesem Hintergrund “Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur Umsetzung eines passiven Netzabschlusspunktes nach § 73 Abs. 1 TKG in FTTH-Netzen” zusammengestellt, die hier abrufbar sind.

29. März 2022 (EU): VTKE-Umfrage zur Endgerätefreiheit - Umfrage in sieben EU-Ländern: Wunsch nach Routerfreiheit überall sehr stark (Presseinformation)

VTKE-Umfrage zur Endgerätefreiheit

Umfrage in sieben EU-Ländern: Wunsch nach Routerfreiheit überall sehr stark

Berlin, 29. März 2022 – Nutzer wollen sich von ihrem Provider nicht vorschreiben lassen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss einsetzen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) in Belgien, Deutschland, Finnland, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien ergeben. Die Wahlfreiheit über das Endgerät am Internetanschluss ist Verbrauchern in diesen sieben EU-Ländern besonders wichtig.

Die wichtigsten Umfrageergebnisse im Überblick:

  • In allen Ländern ist mindestens zwei Drittel der Befragten die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Internetanschluss besonders wichtig.
  • In Ländern, in denen es keine Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt, wünschen sich die Verbraucher mit sehr deutlicher Mehrheit die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss.
  • Dort, wo die Endgerätefreiheit bereits regulatorisch verankert ist, wird diese auch rege genutzt. Durchschnittlich rund 50 Prozent der Umfrageteilnehmer planen, beim nächsten Gerätewechsel ein eigenes Endgerät anzuschaffen.

    Die Umfrageergebnisse zeigen einmal mehr: Die Endgerätefreiheit erweist sich länderübergreifend als Erfolgsmodell, das den Wünschen der Anwender entspricht und gleichzeitig durch den Wettbewerb um das beste Endgerät auch zukünftig Innovationen sichert.

    Umfrageergebnisse aus Ländern mit Endgerätefreiheit:

    Deutschland

    In Deutschland wurde die freie Endgerätewahl am 1. August 2016 per Gesetz für alle Zugangstechnologien (Glasfaser, Kabel und DSL) eingeführt. So ist inzwischen 81 Prozent der Befragten die Entscheidungsfreiheit über das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss eher oder sehr wichtig. Die Hälfte der Befragten nutzt aktuell zu Hause ein selbstgekauftes Endgerät; nur 45 Prozent mieten ein Gerät von ihrem Provider.

    Finnland

    In Finnland gilt die Endgerätefreiheit bereits seit 2014. 72 Prozent der Befragten ist diese Entscheidungsfreiheit eher oder sehr wichtig. 61 Prozent der Befragten würden sich beim nächsten Gerätewechsel wieder für ein eigenes Endgerät entscheiden, während lediglich 18 Prozent ein Provider-Gerät wählen würden.

    Italien

    Seit 2018 können Nutzer in Italien durch einen Beschluss der Regulierungsbehörde AGCOM selbst über ihr Endgerät bestimmen. Äußerst beachtlichen 87 Prozent der Befragten ist diese Wahl- und Entscheidungsfreiheit eher oder sehr wichtig. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) plant, sich ein Gerät selbst zu kaufen, wenn sie sich das nächste Mal für ein neues entscheiden müssen. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) will das vom Provider angebotene Gerät nutzen.

    Niederlande

    In den Niederlanden wurde die freie Wahl des Endgeräts am Internetanschluss von der Regulierungsbehörde ACM per Regulierung erst vor kurzem – Ende Januar 2022 – eingeführt. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten halten diese Wahl- und Entscheidungsfreiheit für besonders wichtig. Aktuell planen 35 Prozent der Verbraucher beim nächsten Gerätewechsel den Kauf eines eigenen Endgerätes, 45 Prozent würden sich für ein Gerät vom Netzanbieter entscheiden, 20 Prozent sind noch unentschieden.

    Umfrageergebnisse nach Ländern ohne Endgerätefreiheit:

    Belgien

    In Belgien ist es den meisten Nutzern in der Regel nicht möglich, sich das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss selbst auszusuchen. Eine nationale Regulierung gibt es dazu bislang nicht. Allerdings plant die belgische Regulierungsbehörde BIPT laut ihres Arbeitsplans für 2022, noch im ersten Quartal eine öffentliche Konsultation zur freien Endgerätewahl zu starten. Auch hier hält eine deutliche Mehrheit von 77 Prozent die Entscheidungsfreiheit für wichtig. Ein eigenes Gerät nutzen 24 Prozent an ihrem Anschluss, wenn die Netzanbieter diese ermöglichen, 62 Prozent haben ein Provider-Gerät.

    Österreich

    In Österreich hat die Regulierungsbehörde RTR durch das am 1. November 2021 in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) die Kompetenz erhalten, die Wahlfreiheit für den Verbraucher zu ermöglichen. Konkrete Planungen dazu hat die RTR bislang allerdings noch nicht angekündigt. Auch hier hält eine Mehrheit von zwei Dritteln (67 Prozent) die Entscheidungsfreiheit für wichtig. Hätten sie die Wahlfreiheit, wollten beim nächsten Wechsel 40 Prozent der Befragten ein eigenes Gerät kaufen, 30 Prozent das Provider-Gerät nutzen und 25 Prozent sind noch unentschlossen.

    Spanien

    Auch in Spanien ist es den Endnutzern in der Regel nicht möglich, ein selbstgewähltes Endgerät an ihrem Breitbandanschluss zu nutzen. Eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent hält die Entscheidungsfreiheit für wichtig. 20 Prozent der Befragten nutzen ein eigenes Gerät, während 75 Prozent ihres vom Provider bekommen haben. Beim nächsten Mal würden sich allerdings bereits 39 Prozent für ein eigenes Gerät entscheiden, wenn sie die freie Endgerätewahl hätten; 47 Prozent würden das Provider-Modem nutzen wollen.

    Länderspezifisch wurden Anwender dazu befragt, ob ihnen die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss wichtig ist oder wichtig wäre (wenn sie in einem Land ohne Endgerätefreiheit leben). Außerdem wurde gefragt, ob beim nächsten Gerätewechsel ein im Handel selbst gekauftes oder ein vom Provider bereitgestelltes Gerät zum Einsatz kommen soll. Dabei wurde zwischen Ländern unterschieden, in denen die freie Endgerätewahl bereits regulatorisch verbindlich gilt (Deutschland, Finnland, Italien und Niederlande) und in denen es bislang keine nationale Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt.

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    Quelle: VTKE-Umfrage durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2022. Repräsentatives Panel für jedes Land, Alter 16 bis 65 Jahre

    Zur Erläuterung: Unabhängig vom Nichtvorhandensein einer verbindlichen Regulierung zur freien Endgerätewahl in den genannten Ländern, ermöglichen es einzelne Netzbetreiber ihren Kunden dort schon heute, das Endgerät an ihrem Internetanschluss selbst zu wählen, entweder abhängig von der Zugangstechnologie oder umfassend.

    Link zum pdf-Dokument.

    29. März 2022 (AT): VTKE-Umfrage zur Endgerätefreiheit: Wunsch nach Routerfreiheit in Österreich sehr stark (Presseinformation)

    VTKE-Umfrage zur Endgerätefreiheit

    Wunsch nach Routerfreiheit in Österreich sehr stark

    Berlin, 29.03.2022 – Nutzer wollen sich von ihrem Provider nicht vorschreiben lassen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss einsetzen. Das hat eine neue repräsentative Umfrage des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) in Österreich sowie in sechs weiteren EU-Ländern ergeben. Die aktuelle Umfrage belegt erneut, dass der Wunsch nach einem Ende des Routerzwangs immer größer wird. Die Einführung der Routerfreiheit in Österreich würde u.a. bedeuten, dass Verbraucher das für ihre Bedürfnisse beste Endgerät einsetzen könnten. Gleichzeitig würde mit einem eigenen Endgerät der Anbieterwechsel erleichtert. Darüber hinaus entstehen durch den Wettbewerb um das beste Endgerät Innovationen, von denen vor allem die Verbraucher profitieren, die sich an einer größeren Vielfalt an innovativen Produkten erfreuen können.

    Bislang hängt es in Österreich weiterhin vom jeweiligen Festnetz-Anbieter ab, ob man als Kunde ein eigenes Endgerät direkt am Internetanschluss betreiben kann – oder nicht. Trotz der sehr unterschiedlichen Anforderungen und Wünsche muss ein Großteil aller Internetnutzer weiterhin die vom Provider verbindlich vorgeschriebenen Geräte nutzen.

    Wie die aktuelle Umfrage des VTKE belegt, wird der Wunsch nach einem schnellen Ende des Routerzwangs in Österreich immer größer. Die freie Entscheidung über das Endgerät am eigenen Internetanschluss ist einer deutlichen Mehrheit von zwei Dritteln (67 Prozent) wichtig oder sogar sehr wichtig. Im Vergleich zum Vorjahr liegt dieser Anteil damit noch einmal fünf Prozentpunkte höher (2021: 62 Prozent). Hätten sie die Wahlfreiheit, würden 40 Prozent der Befragten bereits bei der nächsten Gelegenheit ein eigenes Gerät kaufen (2021: 34 Prozent).

    Durch das am 1. November 2021 in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) hat die Regulierungsbehörde RTR die Kompetenz erhalten, die Wahlfreiheit für den Verbraucher in Österreich zu ermöglichen. Konkrete Pläne dazu hat die RTR bislang allerdings noch nicht angekündigt.

    In anderen EU-Ländern wie Deutschland, Italien, den Niederlanden und Finnland wird das Recht der Endnutzer auf freie Endgerätewahl aus der Netzneutralitätsverordnung bereits erfolgreich praktiziert. Hier ist es den Kunden erlaubt ihr Endgerät am Festnetzanschluss genauso frei zu wählen wie das bevorzugte Smartphone beim Mobilfunk. In Deutschland, wo die freie Endgerätewahl am 1. August 2016 per Gesetz für alle Zugangstechnologien (Glasfaser, Kabel und DSL) eingeführt wurde, ist inzwischen sogar 81 Prozent der Befragten die Entscheidungsfreiheit über das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss eher oder sogar sehr wichtig, wie die Umfrage zeigt. Die Hälfte der Befragten nutzt aktuell zu Hause ein selbstgekauftes Endgerät; nur 45 Prozent mieten ein Gerät ihres Providers.

    In den weiteren Ländern ergibt sich ein ähnliches Bild. Die Umfrageergebnisse zeigen einmal mehr: Die Endgerätefreiheit erweist sich länderübergreifend als Erfolgsmodell, das den Wünschen der Anwender entspricht und gleichzeitig durch den Wettbewerb um das beste Endgerät auch zukünftig Innovationen sichert.

    Die wichtigsten Umfrageergebnisse im Überblick:

    • In allen Ländern ist mindestens zwei Dritteln der Befragten die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Internetanschluss besonders wichtig.
    • In Ländern wie Österreich, in denen es keine Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt, wünschen sich die Verbraucher mit sehr deutlicher Mehrheit die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss.
    • Dort, wo die Endgerätefreiheit bereits regulatorisch verankert ist, wird diese auch rege genutzt. Durchschnittlich rund 50 Prozent der Umfrageteilnehmer planen, beim nächsten Gerätewechsel ein eigenes Endgerät anzuschaffen.

      Länderspezifisch wurden Anwender dazu befragt, ob ihnen die freie Wahl über das Endgerät am Internetanschluss wichtig ist oder wichtig wäre (wenn sie in einem Land ohne Endgerätefreiheit leben). Außerdem wurde gefragt, ob beim nächsten Gerätewechsel ein im Handel selbst gekauftes oder ein vom Provider bereitgestelltes Gerät zum Einsatz kommen soll. Dabei wurde zwischen Ländern unterschieden, in denen die freie Endgerätewahl bereits regulatorisch verbindlich gilt (Deutschland, Finnland, Italien und Niederlande) und in denen es bislang keine nationale Regulierung zur Endgerätefreiheit gibt.

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      Quelle: VTKE-Umfrage durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2022. Repräsentatives Panel für jedes Land, Alter 16 bis 65 Jahre

      Zur Erläuterung: Unabhängig vom Nichtvorhandensein einer verbindlichen Regulierung zur freien Endgerätewahl in den genannten Ländern, ermöglichen es einzelne Netzbetreiber ihren Kunden dort schon heute, das Endgerät an ihrem Internetanschluss selbst zu wählen, entweder abhängig von der Zugangstechnologie oder umfassend.

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      26. Januar 2022 (NL): Freie Endgerätewahl in den Niederlanden ab dem 28. Januar möglich - Niederländische Endanwender nicht mehr an das vorgegebene Endgerät ihres Providers gebunden (Presseinformation)

      Amsterdam, 26. Januar 2022 – Beim VTKE, einem Zusammenschluss europäischer Hersteller von Telekommunikationsendgeräten, herrscht Freude darüber, dass Endanwender in den Niederlanden ab dem 28. Januar ihr Endgerät frei wählen dürfen. Nach einer neuen Richtlinie der Behörde für Verbraucher und Markt („Autoriteit Consument en Markt“, ACM) dürfen Provider ihre Kunden nicht mehr dazu verpflichten, ein von ihnen bereitgestelltes Endgerät zu nutzen. Der VTKE setzt sich bereits seit Jahren für die freie Wahl des Endgeräts ein.

      Mit der Verordnung (EU) 2015/2120 spricht sich die Europäische Union schon seit 2015 für die freie Endgerätewahl aus. Nach Finnland, Deutschland und Italien können nun endlich auch Anwender in den Niederlanden ab dem 28. Januar 2022 selbst entscheiden, ob sie ein eigenes oder ein von ihrem Provider bereitgestelltes Endgerät nutzen wollen.

      Lange Zeit brachten Provider technische und Sicherheitsgründe gegen die freie Wahl des Endgeräts vor, obwohl diese bereits umfassend erörtert und widerlegt wurden. Zudem zeigen Erfahrungen aus den Ländern mit freier Endgerätewahl, dass sich diese Befürchtungen letztlich nicht bewahrheitet haben.

      Dank der neuen Richtlinie der ACM können Endanwender nun ein eigenes Endgerät wählen. Die Qualität des Endgeräts ist von grundlegender Bedeutung für ein gut funktionierendes Netzwerk.

      Ein Sprecher des VTKE: „Bei einem One-Size-Fits-All-Ansatz kommen nur wenige Neuerungen beim Endanwender an. Der freie Markt hingegen befördert Innovation, denn Anwender können sich ganz nach ihrem eigenen Bedarf und Budget für ein entsprechendes Endgerät entscheiden. Sie wissen selbst, was sie für ihr Netzwerk brauchen. Wir freuen uns, dass alle Bemühungen zu diesem Ergebnis geführt haben, und hoffen, dass diese Entscheidung andere Länder ermutigen wird, diesem Beispiel zu folgen.“

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      28. Juli 2021 (NL): Niederländische Konsumenten sind nicht mehr von dem angebotenen Modem Ihres Providers abhängig (Presseinformation)

      Der Beschluss ist gefasst: die niederländische Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (Autoriteit Consument & Markt: ACM) hat eine neue Richtlinie erstellt, die besagt, dass Konsumenten und Unternehmen in den Niederlanden ihr eigenes Modem wählen können. Diese Richtlinie wurde am 27. Juli 2021 veröffentlicht und wird sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Das bedeutet, dass Konsumenten ab Februar 2022 nicht mehr von dem von ihrem Internetprovider angebotenen Modem abhängig sind, sondern das Modem wählen können, der am besten ihren Bedürfnissen entspricht. Der VTKE – ein Verbund von europäischen Telekommunikations-Endgeräteherstellern – bemüht sich schon seit Jahren um die freie Wahl von Modems und freut sich natürlich über diese neue Richtlinie.

      Mit der Verordnung 2015/2120 befürwortet die Europäische Union schon seit 2015 die freie Wahl des Modems. Finnland war 2014 das erste europäische Land, in dem Kunden selbst ihr Modem wählen konnten. Darauf folgten Deutschland im Jahr 2016 und Italien 2018. In den Niederlanden können die Konsumenten von vereinzelten Netzbetreibern selbst entscheiden, welches Endgerät sie für ihren Internetanschluss verwenden. Das kann, aber muss nicht unbedingt, ein Gerät des Netzbetreibers sein. Diese Netzbetreiber, die dem Konsumenten die Wahl des Modems überlassen, sind in den Niederlanden aber eine große Ausnahme.

      Rudi Stahl, Senior Business Development Manager bei Gigaset, Hersteller von unter anderem Telefonen und Smart-Home-Produkten: „In den Niederlanden bestimmten bisher die Provider, welches Modem der Konsument zu seinem Abonnement erhielt. Und das ist schon merkwürdig, wenn man bedenkt, dass man zum Beispiel beim Abschluss eines Telekom-Vertrags sehr wohl die Wahl des Smartphones selbst in der Hand hat. Warum nicht auch die des Modems? Provider behaupteten, dass die freie Wahl des Modems aus technischen und Sicherheitsgründen nicht möglich sei, obwohl dies aufgrund einer speziell zu diesem Zweck durchgeführten Studie ausführlich besprochen und widerlegt wurde. Nicht ohne Grund lautete die Schlussfolgerung aus der Analyse der vorgeschlagenen Verordnung: ‚Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die freie Wahl der Endgeräte das Funktionieren und die Sicherheit des Netzes kaum beeinflusst.’” Nach dem Erscheinen dieses Untersuchungsberichts herrschte eine Zeit lang Ruhe. Bis zum 13. Februar 2019, an dem die Staatssekretärin für Wirtschaft und Klima der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments einen Brief hinsichtlich des Verkaufs von separaten Modems und Sicherheitsaktualisierungen übermittelte. In diesem Brief schreibt sie unter anderem, dass sie die Entscheidung über die Gestaltung des Netzabschlusspunktes der niederländischen Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (ACM) überlasse.

      Daraufhin hat die ACM eine neue Richtlinie erstellt, die es dem Konsumenten ermöglicht, sein eigenes Modem zu wählen. Und das wird für viele Niederländer eine gute Nachricht sein. Aus einer im März 2021 vom VTKE durchgeführten Studie geht nämlich hervor, dass beinah die Hälfte der Niederländer (49 Prozent) die freie Wahl des Modems für wichtig hält. Außerdem ist ein Internetmodem, das eine ausgezeichnete Internetverbindung bietet, für jeden Haushalt unerlässlich geworden – vor allem seitdem wir nun öfter von zu Hause arbeiten und höhere Anforderungen an unser Heimnetz stellen.

      Der VTKE bemüht sich schon seit Jahren um die freie Wahl des Modems und ist sehr erfreut über diesen Beschluss. Ein Sprecher des VTKE: „Wenn es ums Heimnetz geht, wissen die Konsumenten selbst am besten, was sie wollen und müssten sie jederzeit die Freiheit der Wahl eines passenden Modems haben. Wir sind stolz auf alle Bemühungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben und hoffen, dass dieser Beschluss auch andere Länder ermutigt, ihre Richtlinien anzupassen.”

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      22. Juli 2021 (DE): 5 Jahre Routerfreiheit - Umfrage: Starker Wunsch nach Unabhängigkeit bei Verbrauchern – Wahlfreiheit in Europa (Presseinformation)

      Für 80 Prozent der Verbraucher in Deutschland ist die Wahlfreiheit über das Endgerät an ihrem Internetanschluss besonders wichtig. Knapp jeder zweite Verbraucher entscheidet sich für den Kauf eines Geräts im Handel. Das ergab eine repräsentative Umfrage+ des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller, kurz VTKE. Nach 5 Jahren erweist sich die Endgerätefreiheit als ein Erfolgsmodell, das Innovationen zukünftig sichert und den Anwendern den Einsatz von leistungsfähigen Geräten wie Router, Telefon- oder Alarmanlage ermöglicht. Auch in weiteren europäischen Ländern wie Italien, Finnland, Österreich und den Niederlanden wurde die freie Wahl übers Endgerät eingeführt oder befindet sich in der politischen Abstimmung.

      In der Umfrage gaben rund 80 Prozent der Teilnehmer an, dass ihnen die Wahlfreiheit beim Einsatz eines Endgeräts wichtig ist. Außerdem manifestiert sich der Wunsch nach Unabhängigkeit bei der Entscheidung, ob ein Endgerät über den Handel oder Provider bezogen wird. Der Wunsch nach einem eigenen Gerät hat sich in 5 Jahren fast verdoppelt. Fast jeder zweite Befragte (44 Prozent) gab an, sich aktuell für den Kauf eines eigenen Gerätes im Handel entscheiden zu wollen. 37 Prozent möchten ihr Endgerät über den Provider beziehen. Vor 5 Jahren ergab eine Umfrage, dass gut jeder Vierte (27 Prozent) sich für den Kauf eines eigenen Routers entscheiden würde. 42 Prozent entschieden sich damals für ein Gerät von ihrem Provider. In der aktuellen Umfrage wurden die Teilnehmer weiterhin nach der Einrichtung ihres Router befragt. 60 Prozent der Befragten haben in den letzten 6 Monaten einen Router zu Hause angeschlossen und beschreiben die Inbetriebnahme als einfach.

      Europäische Leitlinie für Endgerätefreiheit

      Im vergangenen Jahr hatten die europäischen Regulierungsbehörden – für Deutschland die Bundesnetzagentur – gemeinsam festgestellt, dass das private Heimnetz im Regelfall an der Anschlussdose an der Wand beginnen sollte. Die Festlegung dieses sogenannten “passiven Netzabschlusspunktes” ermöglicht den Verbrauchern die freie Endgerätewahl in jedem Netz (z. B. Glasfaser, Kabel oder DSL). In diesen Ländern wird dieser Leitlinie gefolgt bzw. es läuft eine politische Abstimmung:

      Deutschland: Seit 1. August 2016 besteht Endgerätefreiheit.

      Finnland: Im Jahr 2014 wurde die freie Endgerätewahl eingeführt.

      Italien: Seit 2018 können Anwender frei über ihr Endgerät entscheiden.

      Niederlande: Eine Regulierung zum Netzabschlusspunkt soll noch in diesem Sommer veröffentlicht werden.

      Österreich: Im Zuge der Verabschiedung eines neuen Telekommunikationsgesetzes wird auch die Frage der Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit der Wiederherstellung der Endgerätefreiheit diskutiert.

      5 Jahre Endgerätefreiheit für Vielfalt im Markt

      Am 1. August 2016 wurde in der Deutschland der „Routerzwang“ per Gesetz abgeschafft. Seitdem haben Internetnutzer in Deutschland für alle Zugangstechnologien – DSL, Kabel, Glasfaser, Mobilfunk – wieder die freie Wahl, das für sie passende Endgerät über den Handel oder den Provider zu beziehen.

      +Quelle: VTKE-Umfrage durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar in der Zeit vom 30. Juni bis 7. Juli 2021 / 1051 Befragte im Alter von 16 bis 65 Jahren in Deutschland.

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      2. Juli 2021 (AT): Österreich: Aufklärungsbedarf beim Thema „Routerfreiheit“ ist weiterhin hoch (Presseinformation)

      Noch diesen Sommer werden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz die Weichen für eine mögliche Routerfreiheit gestellt und es wird sich zeigen, ob Verbraucher in Österreich künftig selbst entscheiden können, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen. Aus diesem Anlass lud die Digital Society zu einer Diskussionsveranstaltung ein, an der neben dem Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) auch Vertreter der Provider sowie der Regulierungsbehörde RTR teilnahmen. Dabei zeigte sich, dass durchaus noch viel Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die Konsequenzen des Routerzwangs für Verbraucher besteht.

      Am 22. Juni 2021 veranstaltete die Digital Society eine Online-Diskussion zum Thema „Datenschutz, Komfort, (Netz)Sicherheit – Kommt die freie Routerwahl?”. An der Experten-Runde nahmen neben Digital-Society-Vizepräsident Roland Giersig und Dr. Gerd Thiedemann vom VTKE auch RTR-Geschäftsführer Dr. Klaus Steinmaurer, Alexander Stock, CTO bei A1 – Telekom Austria, sowie Harald Kapper, Geschäftsführender Gesellschafter des Internet-Service-Providers Kapper Network-Communications, teil.

      Barbara Steinbrenner von Die Presse hielt in ihrer Moderation fest, dass die politischen Leitlinien zur Definition des Netzabschlusspunktes von entscheidender Bedeutung bei der Frage sein werden, ob Verbraucher zukünftig ihr eigenes Endgerät am Internetanschluss nutzen dürfen. Beim Netzabschlusspunkt handelt es sich um die Stelle, an der das Netz des Betreibers endet und das des Kunden beginnt. In anderen EU-Ländern ist bereits geregelt, dass das Netzwerk des Providers an der passiven (stromlosen) Dose an der Wand endet und Endkunden deshalb selbst bestimmen können, welches Endgerät sie einsetzen.

      Reihenschaltung von Zwangs- und Wahlendgerät ist keine Routerfreiheit

      Ohne klare gesetzliche Regelung des Netzabschlusspunktes interpretieren manche Provider das eigene Modem als Netzabschlusspunkt. Nur hinter diesem Zwangsgerät können Kunden ein eigenes Endgerät betreiben, das ihren individuellen Ansprüchen gerecht wird. In diesen Fällen müssen also zwei Geräte vom Endkunden betrieben werden, was nach Ansicht des VTKE weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist, da ein Gerät völlig ausreichend wäre. Zudem können so häufig nicht alle Funktionen des Wahlrouters genutzt werden. Eine Kaskadierung (Reihenschaltung) von Zwangs- und Wahlendgerät ist nicht gleichzusetzen mit der eigentlichen freien Wahl des Endgerätes.

      Paragraph 49 bringt die Entscheidung

      Sollte Paragraph 49 des neuen Telekommunikationsgesetzes – gemäß des derzeitigen TKG-Entwurfs – die Verordnungsermächtigung der RTR hinsichtlich der Definition der Lage des Netzabschlusspunkts enthalten, so sei dies lediglich eine „Kann-Bestimmung“, betonte Dr. Klaus Steinmaurer im Rahmen der Diskussion. Die RTR müsse erst noch evaluieren, ob eine Regulierung hinsichtlich der Lage des Netzabschlusspunktes notwendig sei. Vor diesem Hintergrund, dass nach derzeitiger Lage die RTR dafür zuständig sein wird, den Netzabschlusspunkt zu definieren, bedeutet dies, dass eine zukünftige Routerfreiheit in Österreich alles andere als sicher ist.

      Offenlegung von Provider-Spezifikationen

      Für jede (Zugangs-)Technologie gibt es Vorgaben und Standards, die eine Interoperabilität zwischen Endgerät und Provider-Netz gewährleisten. Darüber hinaus gehende technische Eigenschaften des jeweiligen Netzes müssen die Netzbetreiber schon heute in sogenannten „Schnittstellenspezifikationen“ veröffentlichen. Als Vertreter der Endgerätehersteller betonte Dr. Gerd Thiedemann mehrfach, dass die von RTR und Netzbetreibern in Frage gestellte Interoperabilität zwischen Provider-Netz und privat erworbenem Endgerät sichergestellt ist. Dafür notwendig seien neben der gut etablierten Standardisierung der Netzzugangstechnologien allerdings die Schnittstellenspezifikationen der Netzbetreiber. Diese Informationen ermöglichten es Herstellern, schnittstellenkonforme Telekommunikationsendeinrichtungen auf dem Markt bereitzustellen, die mit dem jeweiligen Netz interoperabel sind. Eine Zunahme an Störungen oder Sicherheitsprobleme seien dann bei freier Endgerätewahl nicht zu erwarten. RTR-Geschäftsführer Steinmaurer richtete die Frage an die Netzbetreiber, ob etwas gegen eine Veröffentlichung ihrer Schnittstellenspezifikationen spräche. Fakt ist jedoch: Bereits heute sind die Netzbetreiber nach aktuell geltendem österreichischem Recht (vgl. § 16 TKG 2003 bzw. § 7 TKG-Entwurf) dazu verpflichtet, die Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen zu veröffentlichen.

      Gretchenfrage Support

      Ein Streitpunkt der Diskussion war auch das Thema Kundenservice und Support. Sowohl für RTR als auch A1 Telekom war ein bestmöglicher Kundenservice und -support zentral. Eine freie Endgerätewahl steht diesem Service-Anspruch jedoch nicht entgegen. Denn ähnlich wie im Mobilfunk können Österreicher im Falle der Endgerätefreiheit zwischen dem „Rundum-Sorglos-Paket“ inklusive Endgerät und Support vom Provider und einem eigenen Endgerät entscheiden, für das dann der jeweilige Hersteller einen eigenen Service anbietet, wie beispielsweise eine Servicehotline, an die sich Kunden wenden können.

      Mehrheit aller Österreicher wünscht sich Ende des Routerzwangs

      Mit Ausnahme Dr. Gerd Thiedemanns waren die Diskussionsteilnehmer der Überzeugung, dass es den meisten österreichischen Endnutzern weitgehend egal sei, ob sie die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss haben oder nicht. Wie wichtig den Österreichern eine freie Endgerätewahl auch am Internetzugang ist, belegt jedoch eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag des VTKE-Mitglieds AVM. Nahezu zwei von drei Verbrauchern in Österreich (62%) wäre es „wichtig“ oder sogar „sehr wichtig“, dass ihr Internetprovider bzw. Netzanbieter ihnen kein Gerät mehr verbindlich vorschreiben kann.

      Freie Endgerätewahl bedeutet nicht, dass man ein eigenes Gerät einsetzen muss

      Umso wichtiger ist es, dass die einmalige Chance, den Netzabschlusspunkt mit dem neuen Telekommunikationsgesetz genau an der „Anschlussdose an die Leitung“ festzulegen, genutzt wird. Denn nur so wäre eine echte Routerfreiheit in Österreich garantiert. Ob man als einzelner Anwender diese Freiheit dann auch nutzt oder lieber weiterhin ein Gerät des Providers einsetzt, bleibt sowieso jedem auch zukünftig selbst überlassen. Ein Ende des Routerzwangs würde jedoch dafür sorgen, dass Endkunden das für ihre individuellen Bedürfnisse beste Endgerät nutzen können.

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      7. Mai 2021 (DE): TKG-Novelle: TK-Endgerätehersteller begrüßen neues Gesetz – Routerfreiheit bei Glasfaser bestätigt (Presseinformation)

      Die Hersteller von Routern, Telefonen, Telefonanlagen und weiteren TK-Endgeräten sehen mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz die freie Endgerätewahl in Deutschland bestätigt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der TKG-Novelle zugestimmt. Auch zukünftig können die Anwender ihr Endgerät am Breitbandanschluss (z.B. Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk) selbst wählen. Die passive Anschlussdose an der Wand als Netzabschlusspunkt gilt unabhängig von der Breitbandtechnologie und damit auch für Glasfaseranschlüsse. Aus Sicht des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) gefordert, auf die Umsetzung der Endgerätefreiheit zu achten. Insbesondere Anbieter von Glasfaseranschlüssen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und erlauben keine eigenen Endgeräte am passiven Netzabschlusspunkt.

      Ausnahmemöglichkeit muss Ausnahme bleiben

      Der VTKE warnt auch davor, dass die im Gesetz neu aufgenommene Möglichkeit, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen, die Endgerätefreiheit de facto wieder abschafft. Netzbetreiber können Ausnahmen vom Netzabschlusspunkt per Allgemeinverfügung über die BNetzA beantragen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt erfordern. Die positiven Erfahrungen mit der Endgerätefreiheit – unabhängig von der Breitbandtechnologie – bestätigen dies.

      Auch könnten Ausnahmeregelungen das Recht der Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl umgehen. Ein Providerwechsel würde erschwert, weil Verbraucher dann nicht mehr ihr Endgerät überall frei einsetzen können. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes, der Endgerätewahlfreiheit noch des Wettbewerbs für mehr Innovation.

      Erfolgsgeschichte Routerfreiheit

      Die Endgerätefreiheit hat sich bewährt. Viele Verbraucher haben seit der Wiederherstellung der freien Endgerätewahl 2016 von ihrem Recht rege Gebrauch gemacht und sich millionenfach für den Kauf eines eigenen Endgeräts im Handel entschieden. Sie haben so die Hoheit über den vollen Leistungsumfang bei Internet und Telefonie sowie über schnelle Updates ihrer Endgeräte. Außerdem sparen sie die meist hohen Mietgebühren für die vom Provider verbindlich vorgeschriebenen Geräte.

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      6. Mai 2021 (AT): Österreich: Umfrage zur freien Endgerätewahl am Internetanschluss - Mehrheit wünscht sich Ende des Routerzwangs (Presseinformation)

      Der Mehrheit der Verbraucher in Österreich ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen kann. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage. Bislang verhindert jedoch das Fehlen einer klaren gesetzlichen Regelung oftmals den Einsatz eines eigenen Endgerätes direkt am Breitbandanschluss. Nicht zuletzt beim Schutz des Heimnetzes sowie persönlicher Daten ist das problematisch. Entscheidend werden daher die Vorgaben im neuen Telekommunikationsgesetz sein, das wohl noch vor dem Sommer im Nationalrat behandelt und verabschiedet werden wird.

      Eine klare Mehrheit möchte selbst entscheiden können, welchen Router sie am Internetanschluss nutzt. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des VTKE-Mitglieds AVM hervor. Nahezu zwei von drei Verbrauchern in Österreich (62%) wäre es wichtig oder sogar sehr wichtig, dass ihr Internetprovider bzw. Netzanbieter ihnen kein Gerät mehr verbindlich vorschreiben kann. Die Anbieter sollten ihrer Meinung nach dazu verpflichtet sein, die dafür notwendigen Internetzugangsdaten bereitzustellen. Lediglich für 12 Prozent wäre die Wahlfreiheit beim Endgerät „eher unwichtig“ bzw. „ganz unwichtig“. Mehr als ein Drittel aller Verbraucher (34 Prozent) würde die freie Endgerätewahl sogar umgehend nutzen und einen eigenen Router einsetzen. Bei knapp 4 Millionen Privathaushalten in Österreich wären dies rund 1,3 Millionen private Anschlüsse.

      Freie Wahl des Endgerätes ist wichtig für bestmöglichen Schutz der eigenen Daten

      Zurzeit liegt die Entscheidung, welche Geräte direkt am Internetanschluss betrieben werden können, beim jeweiligen Anbieter. Anders als beim Mobilfunk, wo Endkunden selbst entscheiden können, welches Gerät sie nutzen wollen, sind viele Österreicherinnen und Österreicher somit auf das Angebot ihres Providers eingeschränkt. Hinzu kommt, dass das Endgerät, je nach Definition des Netzabschlusspunktes (NAP), nicht zum privaten Netzwerk gehört und damit Zugriffe durch den Provider möglich sind. Ein bestmöglicher Schutz sensibler Daten ist nur dann möglich, wenn sich das Endgerät hoheitlich im privaten statt im öffentlichen Netz befindet.

      Neues TKG im Nationalrat von entscheidender Bedeutung

      Von entscheidender Bedeutung werden die politischen Leitlinien zur Definition des Netzabschlusspunktes im neuen Telekommunikationsgesetz sein, das noch diesen Sommer im Nationalrat behandelt und verabschiedet werden soll. Beim Netzabschlusspunkt handelt es sich um die Stelle, an der das Netz des Betreibers endet und das des Kunden beginnt. In EU-Ländern wie Deutschland und Italien endet das Netzwerk an der Dose an der Wand. Der Dachverband der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC) empfiehlt in seinen Richtlinien ebenfalls den sogenannten passiven Netzabschlusspunkt. In diesem Fall können Verbraucher das Endgerät ihrer Wahl direkt am Internetanschluss nutzen.

      In Österreich, wo es bislang noch keine klare gesetzliche Definition des Netzabschlusspunktes gibt, interpretieren einige Anbieter das Modem als Teil ihres Netzwerks. Wer in diesem Fall einen eigenen Router einsetzen möchte, muss diesen hinter dem Zwangsmodem des Providers betreiben – und damit zwei Geräte. Dies führt zu höheren Kosten und zusätzlichem Stromverbrauch. Zudem können so oftmals nicht alle Funktionen des Wunsch-Routers genutzt werden.

      Klare gesetzliche Definition wäre im Sinne der Verbraucher

      Wenn der Netzabschlusspunkt in Österreich im Sinne der europäischen Regulierungsvorgaben klar und eindeutig als „Dose an der Wand“ definiert wird, kann jeder Endkunde in Österreich zukünftig selbst entscheiden, ob er ein vom Netzbetreiber gestelltes Endgerät am eigenen Breitbandanschluss nutzen möchte – oder eines, das den jeweiligen Ansprüchen an Qualität und Funktionalität – etwa fürs Homeoffice – besser entspricht. Wie die aktuelle Umfrage zeigt, ist der Wunsch nach einem Ende des Routerzwangs in Österreich groß.

      [Im Rahmen der repräsentativen Umfrage wurden im März 2021 von der Mediaagentur pilot im Auftrag der AVM GmbH 1.050 Personen in Österreich befragt.]

      Hier finden Sie die Presseinformation als pdf-Dokument.

      7. April 2021 (GR): Griechische Regulierungsbehörde plant Festlegung des Netzabschlusspunktes (NTP) / VTKE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

      Die griechische Regulierungsbehörde EETT befasst sich mit der Festlegung des Netzabschlusspunktes und hat in diesem Zusammenhang Anfang März ihre regulatorischen Überlegungen zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht (Link). Heute endete die Konsultationsfrist.

      Auch der VTKE, der sich seit langem dafür einsetzt, dass der Endnutzer die freie Wahl über das Endgerät an ihren (Breitband-)Anschluss erhalten, hat eine Stellungnahme an EETT abgegeben.

      Wir begrüßen ausdrücklich, dass EETT mehr Klarheit in Bezug auf die Regulierung des NTP schaffen möchte. Wir sprechen uns klar für eine Definition des Netzabschlusspunktes an Punkt A aus, denn nur so kann die freie Endgerätewahl für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel und Glasfaser) in Griechenland vollständig (wieder) hergestellt werden.

      19. November 2020 (DE): Hintertür für Routerzwang: VTKE warnt vor Umgehung der Endgerätefreiheit bei geplanter Gesetzesänderung (Presseinformation)

      Durch einen neu aufgenommenen Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es möglich, per Ausnahmeregelung die Endgerätefreiheit in Einzelfällen außer Kraft zu setzen. Diese Öffnungsklausel birgt das Risiko, dass Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden könnten. Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.

      Der VTKE begrüßt die grundsätzliche Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes in § 70 Abs. 1 des Entwurfs. Diese Festlegung entspricht den GEREK-Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes und ist der Grundstein für eine freie Endgerätewahl in Deutschland (GEREK = Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation).

      Die in § 70 Abs. 2 neu aufgenommene Regelung, dass die BNetzA Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann, führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und ist geeignet, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl de facto abzuschaffen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die solche Ausnahmeregelungen erfordern. Die äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten mehr als vier Jahren bestätigen dies.

      Demgegenüber stehen erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung. So könnte die Möglichkeit zur Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt dazu genutzt werden, die Endgerätewahlfreiheit zu umgehen bzw. massiv zu erschweren. Der VTKE sieht die konkrete Gefahr, dass eine Vielzahl von Netzbetreibern Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die BNetzA beantragen könnten, die durch die klare Definition des Netzabschlusspunktes als passiv im Gesetz eigentlich verhindert werden sollen.

      Für die Verbraucherinnen und Verbraucher zöge dies neben der Einschränkung ihrer Rechte eine unübersichtliche Marktsituation nach sich. Gleichzeitig würde dadurch der Providerwechsel erschwert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nämlich nicht mehr davon ausgehen, dass ihr Endgerät überall frei wählbar bzw. weiter nutzbar ist. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes noch der Endgerätewahlfreiheit oder des Wettbewerbs für mehr Innovation.

      Der VTKE ist daher der Meinung, dass die Ausnahmeregelung in § 70 Abs. 2 gestrichen werden sollte. Ansonsten ist es möglich, dass die Endgerätefreiheit in Deutschland de facto abgeschafft würde.

      Hier finden Sie die Presseinformation als pdf-Dokument.

      17. September 2020: Für mehr Innovation und mehr Breitband: Provider erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der Routerfreiheit durch die Bundesnetzagentur (Presseinformation)

      Der von der Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur veröffentlichte Praxisleitfaden verschafft der Routerfreiheit einen weiteren wichtigen Schub. Der Leitfaden unterstützt Provider bei der für sie verpflichtenden Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen. Diese sind wichtig für das reibungslose Zusammenspiel von Netz und Endgerät wie Smartphone, Telefon oder Router.

      Der VTKE begrüßt die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der Projektgruppe. Durch sie können Provider die Schnittstellenspezifikation noch transparenter, praxisnäher und effizienter umsetzen. Auch Innovationen im Bereich der Telekommunikationsendgeräte lassen sich so künftig noch schneller realisieren. Hersteller von Endgeräten können verlässlich Produkte entwickeln, die kompatibel zu den Netzen sind. Da immer mehr Glasfaseranschlüsse auch durch kleinere, regionale Anbieter geschaffen werden, ist eine adäquate Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen besonders wichtig. Denn nur so kann die hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur schneller ausgebaut und genutzt werden.

      Die Projektgruppe „Schnittstellenbeschreibungen gemäß §41c TKG“

      Mit dem Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte sind Netzbetreiber verpflichtet, eine technische Beschreibung ihrer Schnittstellen für den Zugang zum Netz und seinen Diensten (wie z.B. Internetzugang oder Telefonie) zu veröffentlichen.

      Daher hat der die Bundesnetzagentur beratende Ausschuss technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der praktischen Umsetzung der Veröffentlichungspflichten beschäftigt hat. Diese aus Netzbetreibern, Endgeräteherstellern, Anwendern sowie Experten der Bundesnetzagentur bestehende Projektgruppe hat ihre Arbeit nun abgeschlossen und einen Praxisleitfaden zur Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen veröffentlicht. Besondere Berücksichtigung fanden dabei die Netzabschlüsse im Next Generation Network (NGN, z.B. xDSL, DOCSIS, FTTx, Mobilfunk) sowie die Anforderungen für die Entwicklung von IP-/SIP-basierten Telekommunikationsendgeräten.

      Link zum Mandat, Abschlussbericht und Praxisleitfaden der Projektgruppe sowie zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur:

      www.bundesnetzagentur.de/atrt-pg-ssb

      17. September 2020: Für mehr Innovation und mehr Breitband: Provider erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der Routerfreiheit durch die Bundesnetzagentur (PDF-Dokument)

      4. September 2020 (NL): VTKE begrüßt den Entwurf der Beleidsregel netwerkaansluitpunt in den Niederlanden

      Heute endete die öffentliche Konsultation des Entwurfs der Beleidsregel netwerkansluitpunt. Seit langem beteiligt sich der VTKE an Diskussion um die freie Endgerätewahl in den Niederlanden und hat daher auch eine Stellungnahme bei der Regulierungsbehörde ACM abgegeben.

      Die Beleidsregel in ihrer jetzigen Form würde die Routerfreiheit in den Niederlanden für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel und Glasfaser) vollumfänglich wiederherstellen. Deshalb begrüßen wir den Regulierungsentwurf ausdrücklich und hoffen auf ein zügiges Inkrafttreten.

      Warum begrüßen wir die Beleidsregel netwerkaansluitpunt?

      • Die Endnutzer können wieder die Endgeräte (Modems, Router, Telefone, Alarmierungssysteme etc.) an ihrem Breitbandanschluss verwenden, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
      • Die freie Wahl der Endgeräte fördert Innovationen und den technologischen Fortschritt und damit auch die Souveränität der Branche der Telekommunikationsendgeräte in Europa.
      • Ein Wechsel des Netzanbieters wird wieder einfacher.
      • Die freie Endgerätewahl sorgt für Klarheit im Datenschutz und erhöht die IT-Sicherheit.
      • Die Beleidsregel entspricht allen Anforderungen des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) sowie den GEREK-Leitlinien zu gemeinsamen Ansätzen für die Ermittlung des Netzabschlusspunktes in verschiedenen Netztopologien (BoR (20) 46).

      Allerdings bedarf unseres Erachtens vor allem ein Aspekt der Beleidsregel einer inhaltlichen Anpassung, um eine Umgehung der Endgerätefreiheit zu verhindern:

      Insbesondere im Glasfasernetz gibt es laut Erläuterung der ACM zum Regulierungsentwurf („Toelichting“) einige Netzabschlüsse, die aktiv sind und bei denen daher keine freie Endgerätewahl möglich ist. Diese Anschlüsse müssen umgerüstet werden, um einen passiven Netzabschlusspunkt zu realisieren. Die Kosten dafür soll laut Beleidsregel der Endnutzer tragen.

      Wir sind der Auffassung, dass die ACM deutlich machen sollte, dass die Endnutzer nur dann für die tatsächlich angefallenen(!) Kosten für eine Umrüstung eines aktiven auf einen passiven Netzabschlusspunkt aufkommen müssen, wenn ein bestehender Anschluss umgerüstet werden muss. Alle neuen (ab dem Inkrafttreten der Beleidsregel) Anschlüsse müssen vom Netzbetreiber gleich mit einem passiven Netzabschlusspunkt realisiert werden. Kosten dürfen dem Endnutzer hierfür nicht in Rechnung gestellt werden. Andernfalls hätten die Netzbetreiber ein Mittel, um die freie Endgerätewahl letztlich doch zu behindern.

      In Italien, Deutschland, Lettland und Zypern wurde die freie Endgerätewahl bereits wiederhergestellt und ist dort sehr erfolgreich. Die vorwiegend technischen Einwände der Gegner der Endgerätefreiheit haben sich in der Praxis als unbegründet erwiesen. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass die freie Endgerätewahl auch in den Niederlanden ein Erfolg wird.

      8. Juli 2020 (NL): Niederlande: ACM veröffentlicht Regulierungsentwurf zur Festlegung des Netzabschlusspunktes

      Die niederländische Regulierungsbehörde ACM hat den Entwurf einer “Beleidsregel Netwerkaansluitpunt” veröffentlicht und konsultiert diesen ab sofort bis zum 4. September 2020.

      ACM möchte mit dem Regulierungsentwurf zur Festlegung des Netzabschlusspunktes Klarheit darüber schaffen, welcher Teil des Netzes unter Hoheit des Netzbetreibers steht und welcher Teil zum Endnutzer gehört.

      Nach Aussage von ACM soll mit der Beleidsregel die Möglichkeit für Endnutzer geschaffen werden, ihr eigenes Endgerät an das Netz ihres Telekommunikationsanbieters anschließen zu können. Auf diese Weise will ACM nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass die Endnutzer mehr Wahlfreiheit haben und Innovationen bei den Endgeräten gefördert werden.

      Links zur Presseinformation zur Veröffentlichung des Entwurfs der “Beleidsregel netwerkaansluitpunt” sowie zum Entwurf der “Beleidsregel netwerkaansluitpunt” (beides in niederländischer Sprache).

      8. Juni 2020 (US): Neues US-Gesetz verbietet die Berechnung von Mietgebühren für vom Kunden selbst erworbene Endgeräte

      Die USA haben ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, der es Breitband- und TV-Anbietern untersagt, Mietgebühren für ein Endgerät zu erheben, das der Kunde selbst erworben hat. Das bedeutet, dass auch Netzbetreiber keine Mietgebühren mehr für ein Endgerät wie einen Router verlangen können, das sich der Kunde selbst gekauft hat.

      Nachdem der Gesetzentwurf bereits vom US-Kongress verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet wurde, sollten die neuen Regelungen ab dem 20. Juni 2020 gelten. Wegen der weltweiten Covid-19-Pandemie wurde das Inkrafttreten nun auf den 20. Dezember 2020 verschoben, um den Providern mehr Zeit zu geben, die neuen Vorgaben umzusetzen.

      Das US-Gesetz ist im Hinblick auf die freie Endgerätewahl ein aus unserer Sicht richtiges und wichtiges Signal an die Netzbetreiber, denn es senkt die Hürde, sich ein eigenes Endgerät zuzulegen. Gleichzeitig wird es damit für den Netzbetreiber schwerer, die Nutzung von selbstgewählten Endgeräten zu diskriminieren.

      Weitere Informationen zu den Gesetzesinhalten

      Weitere Informationen zur Verschiebung des Inkrafttretens auf den 20. Dezember 2020

      6. März 2020 (EU): VTKE: GEREK-Leitlinien zum Netzabschlusspunkt ermöglichen europaweite Endgerätefreiheit

      Der VTKE begrüßt, dass das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) seine Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes veröffentlicht hat.

      Im Einklang mit den Leitlinien können die nationalen Regulierungsbehörden nun den Netzabschlusspunkt rechtssicher und zweifelsfrei an der passiven (Anschluss-)Dose an der Wand (Teilnehmeranschlussleitung) festlegen.

      Mit einer Verortung des Netzabschlusspunktes an der „Dose an der Wand“ können die Endnutzer ein Endgerät, das ihren individuellen Ansprüchen am besten entspricht, im Handel erwerben und an ihrem Anschluss nutzen.

      Die Leitlinien beschäftigen sich auch mit ‚objektiven technologische Notwendigkeiten‘, die einen Netzabschlusspunkt an anderer Stelle als an der „Dose an der Wand“ begründen könnten. Der VTKE hält in diesem Zusammenhang fest, dass es keine technischen Gründe gibt, die gegen die freie Endgerätewahl sprechen. Dies hat sich in Ländern, in denen die Endgerätefreiheit bereits wiederhergestellt und sehr erfolgreich praktiziert wird (wie bspw. Italien oder Deutschland), bestätigt.

      Eine europaweite Harmonisierung der Netzabschlusspunkt-Regulierung zur Wiederherstellung der Endgerätefreiheit in der gesamten Europäischen Union, wie sie nun auf Basis der GEREK-Leitlinien möglich ist, führt zu einem offenen, fairen Wettbewerb im Markt für Telekommunikationsendgeräte und damit zu innovativen Produkten, von denen insbesondere die Endnutzer profitieren.

      Die GEREK-Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes finden Sie hier (pdf-Dokument in englischer Sprache).

      26. Februar 2020 (DE): Q&A zu Glasfaser und Endgerätefreiheit

      Glasfasertechnologie ist Zukunftstechnologie. Um angesichts der zunehmenden Anzahl an Glasfaseranschlüssen in Deutschland im Hinblick auf die freie Endgerätewahl gut “gerüstet” zu sein, beantwortet der VTKE die in der Diskussion meistgestellten Fragen.

      Die Q&A finden Sie hier (PDF-Dokument).

      20. Februar 2020 (DE): Parlamentarische Anfrage zu „Telekommunikationsgesetz und Routerzwang“

      Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zum “Telekommunikationsgesetz und Routerzwang” nach ihrer Position zum Thema Routerzwang gefragt.

      Für die Bundesregierung hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geantwortet und ihr Ziel festgehalten, “dass die Endgerätewahlfreiheit auch künftig Bestand haben wird”.

      Die beiden Dokumente sind hier (Kleine Anfrage) und hier (Antwort) als PDF-Version abrufbar.

      19. Februar 2020 (DE): CSU und Freie Wähler bringen Antrag zum Erhalt der Routerfreiheit im Bayerischen Landtag ein

      Die Fraktionen der CSU und der Freien Wähler haben in dieser Woche einen Antrag zur “Routerfreiheit – Wahrung des liberalisierten Endgerätemarktes” in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordern sie die Staatsregierung auf, sich beim Bund für den Erhalt des liberalisierten Endgerätemarkts und die freie Endgerätewahl einzusetzen.

      Der Antrag ist hier (PDF-Dokument) abrufbar.

      16. Januar 2020 (EU): VTKE beteiligt sich an BEREC-Konsultation zum Netzabschlusspunkt

      Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat sich an der öffentlichen Konsultation des Entwurfs der “BEREC-Guidelines on common approaches to the identification of the network termination point in different network topologies” beteiligt.

      Der VTKE begrüßt ausdrücklich, dass sich BEREC mit der Definition des Netzabschlusspunktes befasst. Die Leitlinien werden entscheidend für die freie Endgerätewahl in ganz Europa sein und – im besten Fall – dazu beitragen, dass diese in allen EU-Mitgliedsstaaten wieder hergestellt wird.

      Allerdings besteht auch die reale Gefahr, dass sich der sogenannte “Routerzwang” durch die Festlegung des Netzabschlusspunktes an der falschen Stelle manifestiert, was unter allen Umständen vermieden werden sollte.

      Eine Kurzfassung der Stellungnahme ist hier (PDF-Dokument in englischer Sprache) abrufbar.

      24. Oktober 2019 (DE): Erfolgsstory: Endgerätefreiheit fördert Innovationen und Souveränität der Verbraucher

      Im Sinne der Endnutzer sowie eines lebendigen Wettbewerbs im Markt für Telekommunikationsendgeräte führt die Endgerätefreiheit zu Innovation und Produktvielfalt. Vor allem auch im Hinblick auf die gigabitfähigen Netze der Zukunft ist die freie Endgerätewahl ein Innovationstreiber.

      Von der Endgerätefreiheit profitieren deshalb vor allem die Endnutzer, die unter einer Vielzahl an innovativen, leistungsfähigen Endgeräten das Produkt wählen und an ihrem Anschluss verwenden können, das ihrem Bedarf nach Leistung, Qualität und Sicherheit am besten entspricht.

      Der VTKE ist überzeugt, dass die freie Endgerätewahl eine Erfolgsstory ist. Daher bedarf es nach Ansicht des Verbunds einer konsequenten Umsetzung bzw. Wiederherstellung der Endgerätefreiheit für alle Zugangstechnologien.

      24.10.2019: Erfolgsstory Endgerätefreiheit

      27. August 2019 (DE): VTKE: Netzbetreiber müssen sich an geltende gesetzliche Vorgaben zur freien Endgerätewahl halten

      In den Medien wird aktuell darüber berichtet, dass einzelne Netzbetreiber sich bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur freien Endgerätewahl halten. Begründet wird dies mit einer laufenden Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur, die jedoch kein Mandat besitzen kann, gesetzlich geltende Vorgaben auszusetzen.

      Vor diesem Hintergrund stellt der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) richtig:

      Grundsätzlich dürfen Netzbetreiber laut Telekommunikationsgesetz den Anschluss von Endgeräten nicht verweigern, wenn diese die Anforderungen erfüllen. Sie können ihren Kunden Endgeräte überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Dies ist geltendes Recht und gilt für alle Zugangstechnologien – ob DSL, Kabel, Glasfaser oder LTE. Daraus folgt, dass alle Netzbetreiber ihren Kunden gestatten müssen, eigene Endgeräte zu verwenden. Mit dem Inkrafttreten des TK-Endgerätegesetzes wurde die Wahlfreiheit der Endnutzer rechtlich bestätigt. Sie können seitdem aus der Vielzahl innovativer Endgeräte dasjenige wählen, das ihren Wünschen und ihrem Bedarf am besten entspricht.

      Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, das bereits seit 2016 gilt, definiert den Netzabschlusspunkt darüber hinaus klar und deutlich als „passiv“. Auch diese gesetzliche Vorgabe gilt gegenwärtig für DSL, Kabel, Glasfaser und LTE. Kein Marktakteur ist berechtigt, eigenmächtig den Netzabschlusspunkt – auch nicht zeitlich begrenzt – nach seinem Bedarf bzw. nach seinen Vorstellungen umzudefinieren.

      Der VTKE ist verwundert, dass sich einzelne große Netzbetreiber nun teilweise nicht mehr an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten. Irritierend ist dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regulierung seit ihrem Inkrafttreten vor rund drei Jahren bislang von allen Marktteilnehmern umgesetzt und insbesondere von den Nutzern sehr positiv aufgenommen wurde.

      Begründet wird das Aussetzen der freien Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse mit der noch laufenden Arbeit der ATRT-Projektgruppe, die sich laut Netzbetreibern mit der Definition des Netzabschlusspunktes beschäftige. Dies ist jedoch klar nicht der Fall. Vielmehr soll der ATRT den Markt bei Pflicht zur Veröffentlichung der Beschreibung der Netzzugangsschnittstellen unterstützen. Dazu hat er eine Projektgruppe eingesetzt, in der Netzbetreiber, Endgerätehersteller und Anwender Empfehlungen zur „Umsetzung der Veröffentlichungspflichten […] für Schnittstellenbeschreibungen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zum Anschluss von TK-Endgeräten“ erarbeiten. Ziel dieser Projektgruppe ist ein Praxisleitfaden, aus dem sich ergeben soll, welche Inhalte die Schnittstellenbeschreibungen aufweisen sollten. Zugrunde liegt der Arbeit der Projektgruppe dabei auch die für alle Zugangstechnologien vom Gesetzgeber festgelegte Definition des Netzabschlusspunktes als „passiv“, die – anders als an anderer Stelle impliziert – in keiner Weise zur Debatte steht. Insofern ist auch ein zeitlich begrenzter Zwang für aktive Endgeräte ungerechtfertigt und vor allem nicht technisch notwendig.

      Darüber hinaus bleibt die grundsätzliche Verpflichtung der Netzbetreiber, genaue und angemessene Schnittstellenbeschreibungen bereitzustellen bzw. zu veröffentlichen von der Arbeit der Projektgruppe unberührt, sodass die Netzbetreiber nach wie ihre Schnittstellenspezifikationen veröffentlichen müssen. Andernfalls wird die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wahlfreiheit der Endnutzer unterlaufen und technologische Innovationen im Bereich der Telekommunikationsendgeräte verhindert.

      Der VTKE hält die Arbeit der Projektgruppe nach wie vor für sehr wichtig und teilt die Absicht des ATRT, die Veröffentlichungspraxis der Schnittstellenbeschreibungen zu optimieren. Auf Basis dieser Schnittstellenbeschreibungen sind die Endgerätehersteller in der Lage, im Wettbewerb um das beste Endgerät unter gleichen Voraussetzungen innovative Produkte zu entwickeln, von denen letztlich die Nutzer profitieren.

      Somit hält der VTKE es für unerlässlich und eigentlich selbstverständlich, dass sich alle Marktakteure – so auch große Netzbetreiber – an die geltenden Gesetze und Vorgaben halten, damit den Nutzern auch weiterhin eine freie Endgerätewahl für alle Zugangstechnologien möglich ist.

      Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, das einstimmig vom Bundestag beschlossen und von der EU-Kommission als konform zum geltenden europäischen Recht bestätigt wurde, gilt auch heute für alle Marktteilnehmer.

      24. Juli 2019 (DE): Umfrage: 80 Prozent der Anwender lehnen Routerzwang ab - Verbrauchern ist Unabhängigkeit wichtig (Presseinformation)

      Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) blickt sehr positiv auf drei Jahre Endgerätefreiheit zurück. Vielen Anwendern ist die Wahlfreiheit am Anschluss besonders wichtig und sie entscheiden sich deswegen für den Kauf eines Geräts im Handel. Die freie Endgerätewahl erweist sich somit als Erfolgsmodell.

      80 Prozent ist Wahlfreiheit besonders wichtig

      Wie wichtig die Endgerätefreiheit für Anwender ist, unterstreicht eine aktuelle Studie*: Rund 80 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Möglichkeit, ein eigenes Endgerät zu nutzen, wichtig ist. Denn damit können sie sich für ein Produkt entscheiden, das ihrem tatsächlichen Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit am besten entspricht.

      Die Verbraucher machen auch rege Gebrauch von ihrem Recht. Viele Anwender entscheiden sich für den Kauf eines Geräts im Handel. So wurden in den vergangenen Jahren millionenfach frei am Markt – d.h. nicht providerseitig zur Verfügung gestellte – Endgeräte erworben.

      Freie Endgerätewahl führt zu mehr Vielfalt im Markt

      Am 1. August 2016 wurde in Deutschland der “Routerzwang” per Gesetz abgeschafft. Seitdem haben die privaten und gewerblichen Endnutzer in Deutschland für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, Glasfaser und LTE) wieder die freie Wahl, ob sie ein Endgerät ihrer Wahl im Handel erwerben oder es vom Provider beziehen.

      Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät – wie zum Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alarmierungssysteme usw. -hat zu einer größeren Vielfalt an innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon profitieren vor allem die Anwender, die nun die Möglichkeit haben, ein Produkt zu kaufen, das am besten ihren Anforderungen entspricht.

      *Quelle: VTKE-Umfrage durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Kantar in der Zeit vom 27.Juni bis 1. Juli 2019 / 1.051 befragte Erwachsene im Alter von 18 bis 69 Jahren in Deutschland

      24. Juli 2019: Umfrage: 80 Prozent der Anwender lehnen Routerzwang ab – Verbrauchern ist Unabhängigkeit wichtig (PDF-Dokument)

      6. Juni 2019 (EU): VTKE beim BEREC Workshop zur Netzneutralität: 'Dose an der Wand' ist Netzabschlusspunkt

      Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK, englisch: BEREC) hat im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien zur Netzneutralität am 29. Mai 2019 in Brüssel einen Workshop abgehalten.

      Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) hat sich vor Ort mit einer Präsentation beteiligt und dabei auf die Regelung in Artikel 3 (1) der Verordnung 2015/2120 hingewiesen, dass Endnutzer das Recht haben, „Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen“.

      Trotz dieser klaren gesetzlichen Verpflichtung und dem in den Leitlinien definierten Auftrag an die nationalen Regulierungsbehörden, missbräuchlichen Verhaltensweisen nachzugehen, beeinträchtigen in manchen europäischen Ländern Netzbetreiber die Endgerätewahlfreiheit ihrer Kunden.

      Die künftigen BEREC-Leitlinien sollten eine einheitliche Umsetzung des Rechts der Endnutzer auf freie Endgerätewahl gewährleisten. Der VTKE weist darauf hin, dass auch für künftige Netzwerktopologien und -technologien, im Besonderen auch bei den kommenden Hochgeschwindigkeitsnetzen, Telekommunikationsendgeräte sich durch den direkten Anschluss an das physikalische Übertragungsmedium des Teilnehmeranschlusses auszeichnen. Die elektrisch/optisch passive Anschlussdose an den Teilnehmeranschluss (Telefonleitung, Koaxialkabel oder Glasfaser) erfüllt alle rechtlichen Anforderungen an einen Netzabschlusspunkt und nur diese passive Anschlussdose realisiert die geforderte Endgerätewahlfreiheit der Verbraucher.

      Darüber hinaus ist eine Verpflichtung für die Netzbetreiber aufzunehmen, den Endnutzern die zum Anschluss ihrer Endgeräte an das Netz notwendigen Zugangs- und/oder Konfigurationsdaten zur Verfügung zu stellen, um die Nutzung aller vertraglich vereinbarten Dienste zu ermöglichen.

      VTKE-Präsentation

      Link zum BEREC Workshop on the update of its Net Neutrality Guidelines

      6. Juni 2019: VTKE beim BEREC Workshop zur Netzneutralität: “Dose an der Wand” ist Netzabschlusspunkt (PDF-Dokument)

      28. Februar 2019 (NL): Niederländisches Wirtschaftsministerium blockiert Endgerätefreiheit (Presseinformation)

      Das niederländische Wirtschaftsministerium hat als Reaktion auf eine Anfrage aus dem Parlament erklärt, die sogenannte „beleidsregel netwerkaansluitpunt“, die den Netzabschlusspunkt (NAP) näher definiert, nicht in Kraft zu setzen. Der NAP legt fest, wo das Netz der Provider endet und das eigene Netz privater und gewerblicher Kunden beginnt. Mit der jetzigen Entscheidung wird verhindert, dass Internet-User in den Niederlanden selbst bestimmen dürfen, welches Endgerät – Router, Modem – sie für ihren Internetzugang nutzen.

      Diese Kehrtwendung ist für den Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) nicht nachvollziehbar: Die niederländische Regierung hatte die Herstellung der freien Endgerätewahl seit Langem engagiert vorangetrieben und von Dezember 2017 bis Februar 2018 eine öffentliche Konsultation dazu durchgeführt. Das Hauptargument der Netzbetreiber, eine freie Endgerätewahl würde die Funktionsfähigkeit und Sicherheit ihrer Netze negativ beeinflussen, wurde in einem durch die Regierung beauftragten Expertengutachten vom Herbst 2018 widerlegt.

      Nach Ansicht des VTKE bestehen also weder inhaltliche noch zeitliche Gründe für eine Verhinderung der Veröffentlichung. Der VTKE sieht in der „Dose an der Wand“ als Netzabschlusspunkt die Grundlage für die Wahlfreiheit der Verbraucher. Diese Definition ist in einigen Ländern bereits Standard und führt dort zu innovativen Produkten und freiem Wettbewerb. Hinzu kommt, dass die freie Endgerätewahl im EU-Recht explizit vorgesehen ist.

      Der VTKE setzt sich für die Sicherung der Erfolge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes generell und die Wiederherstellung der Endgerätefreiheit im Besonderen ein.

      Link zum Brief des niederländischen Wirtschaftsministeriums und des Stratix-Reports (in niederländischer Sprache)

      28. Februar 2019: Niederländisches Wirtschaftsministerium blockiert Endgerätefreiheit (PDF-Dokument)

      16. Januar 2019 (EU): VTKE begrüßt europäische Leitlinien zur Identifikation des Netzabschlusspunkts

      Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) wird neue, europäische Leitlinien zur Bestimmung des Netzabschlusspunktes (NAP) erstellen. Der NAP ist der Anschlusspunkt für Telekommunikationsendgeräte. Bereits in 5 Ländern (Deutschland, Italien, Niederlande (geplant), Zypern, Lettland) ist der NAP als „Dose an der Wand“ definiert und somit die freie Wahl der Endgeräte gewährleistet. Auch im Mobilfunkbereich ist die freie Wahl des Endgerätes wie Mobiltelefon oder LTE-Router seit Jahren Normalität und Innovationstreiber.

      Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) sieht in der „Dose an der Wand“ als NAP die Grundlage für die Wahlfreiheit der Verbraucher. Diese Definition des Netzabschlusspunkts ist in einigen Ländern bereits Standard und führt dort zu innovativen Produkten und freiem Wettbewerb.

      Als umfassende Grundlage veröffentlichte BEREC mit dem Dokument BoR (18) 159 „Location of the Network Termination Point“ einen Überblick über den aktuellen Stand der Definition des NAP in den Ländern der Europäischen Union.

      Seit 1. August 2016 können Anwender in Deutschland ihr Endgerät frei wählen. Der Wettbewerb um das beste Endgerät – wie zum Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alarmierungssysteme usw. – hat in den vergangenen Jahren zu einer größeren Vielfalt an innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon profitieren vor allem die Anwender. Sie können die Produkte einsetzen, die ihrem Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit am besten entsprechen.

      Die Leitlinien zur Bestimmung des NAP werden nun von einer BEREC-Arbeitsgruppe erarbeitet, im Anschluss findet eine öffentlichen Konsultation statt.

      Link zum BEREC Report on the location of the network termination point

      16. Januar 2019: VTKE begrüßt europäische Leitlinie zur Identifikation des Netzabschlusspunkts (PDF-Dokument)

      1. Oktober 2018: Kabelnetz in den Niederlanden für Wettbewerber geöffnet (Presseinformation)

      16. August 2018: In Italien fällt der Routerzwang (Presseinformation)

      24. April 2018: VTKE antwortet auf die öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/2120 sowie der BEREC Net Neutrality Guidelines (BoR (18) 33)

      5. Dezember 2017: VTKE gibt Stellungnahme zum Entwurf des Rechtsakts zur Cybersicherheit ab

      19. September 2017: EU-Kommission veröffentlicht Entwurf eines “Cybersecurity Package”

      25. Juli 2017: VTKE: Erstes Jahr Endgerätefreiheit in Deutschland ist ein Erfolg (Presseinformation)

      30. Juni 2017: Deutscher Bundestag beschließt die Abschaffung der Störerhaftung

      7. Februar 2017: Landgericht Essen: Routerfreiheit gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden

      14. September 2016: EU-Kommission stellt Entwurf eines “European Electronic Communications Codes” vor

      29. Juli 2016: Hersteller begrüßen Wiederherstellung der Endgerätefreiheit zum 1. August (Presseinformation)

      8. Dezember 2015: Jetzt freie Routerwahl in Deutschland – Verbraucher haben künftig die Wahl beim Endgerät am Breitbandanschluss (Presseinformation)

      25. Februar 2015: Hersteller begrüßen Gesetzesentwurf zur freien Endgerätewahl (Presseinformation)

      6. November 2013: 19 Endgerätehersteller fordern Abschaffung des Routerzwangs (Presseinformation)