Freie Endgerätewahl – Was? Weshalb? Warum? und Wie?

Nutzerinnen und Nutzer wollen nicht, dass ihr Provider ihnen vorschreibt, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss zu verwenden haben. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Vereinigung der Hersteller von Telekommunikationsendgeräten (VTKE) in mehreren europäischen Ländern. In allen Ländern halten mindestens zwei Drittel der Befragten die freie Wahl des Endgerätes am Internetanschluss für besonders wichtig.

Was bedeutet „Endgeräte(wahl)freiheit“?

Freie Endgerätewahl – landläufig, aber zu kurz gegriffen auch als “Routerfreiheit” bezeichnet – heißt, dass Endnutzer die Möglichkeit haben, ein selbst gewähltes statt ein vom Netzbetreiber zwangsweise vorgeschriebenes und bereitgestelltes Endgerät (z. B. einen Router oder ein Modem) am eigenen Breitbandanschluss zu verwenden. Verbraucher wählen also aus einer Vielfalt an Produkten genau das Endgerät aus, das ihren Ansprüchen an Qualität und Funktionalität am besten entspricht.

So profitieren sie vom großen Potenzial der hochleistungsfähigen Gigabit-Netze, können den Netzbetreiber unkompliziert wechseln und sind in einer klaren datenschutzrechtlichen Situation. Der durch die Endgerätefreiheit entstehende Wettbewerb um das beste Endgerät fördert darüber hinaus Innovationen, wovon ebenfalls die Endnutzer profitieren.

Weshalb gibt es „Routerzwang“?

Unklarheiten und Lücken in der Regulierung ermöglichen es den Netzbetreibern, den sogenannten „Netzabschlusspunkt“ – die Grenze zwischen öffentlichem Telekommunikationsnetz und privatem Heimnetz – willkürlich und eigenmächtig zu definieren.

Nach Auffassung mancher Netzbetreiber ist der Netzabschlusspunkt nicht die Anschlussdose an die Leitung (A), sondern befindet sich an den kundenseitigen Schnittstellen des Endgeräts (B). Ein Router bzw. Modem wäre somit ein integraler Bestandteil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes unter Hoheit des Netzbetreibers.

Entsprechend schreiben viele Netzbetreiber ihren Kunden verbindlich vor, welches Endgerät sie an ihrem Breitbandanschluss zu verwenden haben. Darüber hinaus verweigern die Netzbetreiber ihren Kunden auch die Herausgabe der Zugangsdaten zur Anmeldung des Endgeräts am Netz und veröffentlichen die Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen nicht mehr oder nicht vollständig.

Warum brauchen wir die freie Endgerätewahl?

Jeder kann das Endgerät nutzen, das am besten zum eigenen Bedarf passt

Millionen von Menschen nutzen das Internet. Die meisten sogar tagtäglich. Die Bedürfnisse der einzelnen Nutzer an das Gerät, das ihnen den Zugang zum Internet ermöglicht, sind dabei äußerst unterschiedlich. Deshalb ist es für die Internetanbieter unmöglich, für jeden Kunden und Bedarf ein passendes Endgerät anzubieten. Bei einer freien Wahl des Endgerätes könnte hingegen jeder Verbraucher selbst entscheiden, ob er ein Gerät des Providers nutzen möchte – oder ein eigenes Gerät, das perfekt zu den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen passt. Wir kennen dieses gut bewährte System bereits von der freien Gerätewahl bei Mobiltelefonen.

Bis zu 40 Prozent weniger Stromverbrauch und mehr Funktionen

Ohne Routerfreiheit bleibt vielen Verbrauchern nur die Möglichkeit, ihr Wunschgerät hinter dem Modem des Providers anzuschließen. Durch das Hintereinanderschalten müssen zwei Geräte betrieben werden, was zu höheren Stromkosten führt und die Umwelt unnötig belastet – auch wegen des erhöhten Elektroschrotts. Laut einer Modellrechnung können Verbraucher, die für den Internetzugang ein Kombigerät (Router mit integriertem Modem) nutzen, rund 40 Prozent ihrer Energiekosten am Glasfaseranschluss sparen.

Zudem können bei einer derartigen Reihenschaltung (Kaskadierung) nicht alle Funktionen des Wunschgerätes genutzt werden. Darf man als Verbraucher also selbst entscheiden, welches Endgerät man an der Dose an der Wand anschließt, spart man Anschaffungs- und Betriebskosten, schont die Umwelt – und kann zugleich sein Endgerät optimal nutzen.

Einfacherer Anbieterwechsel

Mit einem eigenen Endgerät ist der Wechsel des Internetanbieters deutlich leichter. Bei einem Wechsel zu einem Provider mit günstigeren Tarifen oder schnelleren Verbindungen behält man mit dem eigenen Gerät nicht nur die bevorzugte Hardware, sondern auch alle individuellen Geräte- und Heimnetzeinstellungen wie Passwörter und Smart-Home-Settings. Gehört das Endgerät dem Anbieter, muss man das Gerät bei einem Netzbetreiberwechsel i.d.R. zurückgeben und das komplette Heimnetz beim nächsten Anbieter neu einrichten – und das, anders als beispielsweise bei einem Smartphone, manuell.

Besserer Datenschutz

Die Kommunikation mit Netzwerkgeräten wie Drucker und NAS-Speicher läuft im Heimnetz über den Router. Im Falle der Routerfreiheit gehört das Endgerät zum eigenen Heimnetz. Somit bleiben alle Daten aus dem Heimnetz auch durchwegs im Heimnetz – und sind dort bestens geschützt. Viele Netzbetreiber betrachten den Router dagegen als Teil ihres Netzwerks. Somit läuft jede Kommunikation innerhalb des Heimnetzes über den „Zwangs-Router“ und damit über das öffentliche Netzwerk unter der Hoheit des Providers.

Mehr IT-Sicherheit

Die Sicherheit des Heimnetzes wird angesichts steigender Cyber-Bedrohungen immer wichtiger. Wer die Kontrolle über das heimische Endgerät hat, kann das eigene Netzwerk am besten schützen. Beispielsweise lassen sich Sicherheits-Updates der Gerätehersteller umgehend installieren – teils sogar per Auto-Update-Funktion. Bei Provider-Geräten ist dies meist nicht möglich. Hier müssen Kunden im Ernstfall darauf warten, dass die Provider aktiv werden. Je nach Anbieter kann dies dauern, nicht zuletzt, weil teils Millionen von Endgeräten aktualisiert werden müssen. Und nicht jede Sicherheitslücke wird auch von allen Providern geschlossen.

Mehr Wettbewerb im Markt und Innovation bei Produkten

Wie man beim Smartphone gut beobachten kann, führt ein offener Wettbewerb um das beste (End-) Gerät unter den Herstellern zu innovativeren Produkten. Mit jeder neuen Technologie und Gerätegeneration kommen neue Funktionen hinzu. Und auch mit Blick auf die Preise wirkt sich ein funktionierender Wettbewerb für den Konsumenten häufig positiv aus. Bei der Routerfreiheit würden Verbraucher auf gleiche Weise, auch mit Blick auf ihr Endgerät, profitieren. Gibt der Provider dagegen das Gerät vor, bleibt der Innovationswille gering. Ein offener nationaler beziehungsweise europäischer Wettbewerb um das beste Endgerät stärkt zudem europäische Hersteller und somit auch die Handlungsfähigkeit Europas im Hinblick auf die derzeit herrschende Abhängigkeit von Geräten aus den USA und China.

Potenzial der modernen, hochleitungsfähigen Breitband-Infrastruktur nutzen

Durch eine freie Wahl des Endgeräts können Verbraucher die volle Leistungsfähigkeit der ihnen zur Verfügung gestellten Breitband-Infrastruktur ausnutzen. Viele Netzbetreiber stellen jedoch ihren Kunden Endgeräte zur Verfügung, die funktionell eingeschränkt oder weniger leistungsstark sind als im Handel erhältliche Geräte.

Wie kann eine freie Endgerätewahl ermöglicht werden?

Mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) wird den nationalen Regulierungsbehörden in Art. 61 Abs. 7 die Kompetenz übertragen, die Lage des Netzabschlusspunktes festzulegen. Dabei hat die jeweilige Regulierungsbehörde den BEREC Guidelines on Common Approaches to the Identification of the Network Termination Point in different Network Topologies (BoR (20) 46) “weitestmöglich Rechnung” zu tragen. Diese Leitlinien sehen einen „passiven” Netzabschlusspunkt (die „Anschlussdose an die Leitung“, “Point A”) als Regelfall vor.

Es liegt nun also an der nationalen Regulierungsbehörde, einen entsprechenden Regulierungsakt zu verabschieden, der Klarheit für alle Marktbeteiligten schafft und den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss selbst zu wählen und in Betrieb zu nehmen.