Kommissionsentwurf des Digital Networks Act: Eine erste Bewertung
20.01.2026 – Heute hat die EU-Kommission ihren Entwurf für einen Digital Networks Act, kurz „DNA“, vorgestellt. Der Digital Networks Act soll den bestehenden europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation grundlegend neu strukturieren. Mehrere bisher getrennte Regelwerke sollen zusammengeführt werden, um Regulierung zu vereinheitlichen, Verfahren zu vereinfachen und den Ausbau leistungsfähiger digitaler Netze europaweit zu beschleunigen. Als Verordnung ausgestaltet, soll der DNA zentrale Vorgaben direkt auf EU-Ebene festlegen und damit stärkere Harmonisierung schaffen.
Vorgaben zum Netzabschlusspunkt und zur Endgerätewahlfreiheit im aktuellen Entwurf
Der VTKE begrüßt, dass der aktuelle Entwurf des DNA auch die Vorgaben zur Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit zur freien Endgerätewahl aus dem Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation übernimmt. Dem aktuellen DNA-Entwurf zufolge, soll die Zuständigkeit für die Festlegung des Netzabschlusspunktes weiterhin bei den nationalen Regulierungsbehörden liegen. Somit definiert der DNA selbst die Lage des Netzabschlusspunktes nicht.
Der DNA sieht zudem vor, dass BEREC die bestehenden Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes, denen die nationalen Regulierungsbehörden weitestgehend Rechnung tragen sollen, zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt überprüfen soll. Dabei soll insbesondere bewertet werden, ob die Leitlinien wirksam sind und zu einer einheitlicheren Festlegung der Lage des Netzabschlusspunktes durch die nationalen Regulierungsbehörden beitragen. Aufbauend auf den Analyseergebnissen soll BEREC neue gemeinsame Ansätze zur Identifizierung des Netzabschlusspunktes erarbeiten. Ziel soll dabei eine stärkere Annäherung der regulatorischen Praxis innerhalb der EU sein, ohne den nationalen Behörden die Entscheidung vollständig zu entziehen.
Warum ist die freie Endgerätewahl so wichtig?
Die freie Wahl von Telekommunikationsendgeräten ist ein zentraler Baustein für funktionierenden Wettbewerb, Innovationsfreiheit und Verbrauchersouveränität. Sie ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, selbst zu entscheiden, welche Endgeräte sie direkt an ihrem Breitbandanschluss verwenden. Gleichzeitig schafft Endgerätewahlfreiheit einen offenen Markt für Telekommunikationsendgeräte, Wettbewerb, fördert technologische Innovationen und stärkt die digitale Souveränität der Verbraucher. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Abhängigkeiten im Digitalbereich ist sie zudem ein wichtiger Beitrag zu Resilienz und Sicherheit in Europa.
Wie sieht der VTKE den DNA-Entwurf?
Der VTKE begrüßt ausdrücklich das Ziel einer stärkeren europäischen Harmonisierung der Telekommunikationsregulierung. Beim Thema Netzabschlusspunkt bleibt der vorliegende Entwurf jedoch aus Sicht des Verbunds hinter seinen Möglichkeiten zurück. Gerade bei der Festlegung des Netzabschlusspunktes hätte der Digital Networks Act die Chance geboten, die bislang sehr heterogene regulatorische Praxis in den Mitgliedstaaten durch klarere und verbindlichere europäische Vorgaben stärker zu vereinheitlichen und einen echten europäischen Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikationsendgeräte zu schaffen.
Eine deutlichere Positionierung zugunsten einer weitergehenden Liberalisierung des Marktes für Telekommunikationsendgeräte hätte den Wettbewerb und die Innovationsdynamik gestärkt und insbesondere die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig abgesichert. Der VTKE wird sich daher im Rahmen der weiteren Diskussion des DNA-Entwurfs dafür einsetzen, dass die freie Endgerätewahl weiter gestärkt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Branche der Telekommunikationsendgeräte weiter zu fördern.