Routerfreiheit in den Niederlanden bestätigt: Geltende Regeln stärken Wahlfreiheit, Wettbewerb und Innovation

Die niederländische Regulierungsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) hat seine “Beleidsregel handhaving Besluit eindapparaten”, die den Netzabschlusspunkt als “Anschlussdose an die Übertragungsleitung” definiert und somit die freie Endgerätewahl direkt am Glasfaser-, DSL- oder Kabelanschluss sicherstellt, auf Grundlage von Artikel 10 turnusgemäß überprüft. In ihrem Evaluationsbericht vom 12. Juni 2025 kommt die Behörde zu einem klaren Ergebnis: Die ACM bestätigt erneut, im Einklang mit den europäischen BEREC-Leitlinien, den sogenannten „Punkt A“ als Netzabschlusspunkt – das zentrale Element der Endgerätewahlfreiheit. An diesen Punkt dürfen Nutzer selbstgewählte, eigene Endgeräte anschließen und vollumfänglich nutzen.

“Beleidsregel” hat sich in der Praxis bewährt

Die im Januar 2022 in Kraft getretene Regelung sei geeignet, die freie Endgerätewahl zu fördern, und habe sich in der Praxis bewährt. Eine Änderung sei nicht erforderlich – im Gegenteil: Die bestehende Regelung stärke Wahlfreiheit, Wettbewerb und Innovation auf dem niederländischen Telekommunikationsmarkt. Zusätzlich hebt die ACM hervor, dass die Möglichkeit zur freien Endgerätewahl den Wechsel des Providers erleichtere, die Position der Verbraucher stärke und gleichzeitig Innovationsanreize für Gerätehersteller schaffe.

Keine Sicherheitsprobleme durch freie Endgerätewahl

Im Vorfeld der Einführung der Endgerätewahlfreiheit geäußerte Bedenken betrafen potenzielle Sicherheitsrisiken oder Netzstörungen durch nicht vom Anbieter bereitgestellte Geräte. Im Rahmen ihrer Evaluierung konnte die ACM diese Befürchtungen jedoch erneut nicht bestätigen. Weder Anbieter noch die für die digitale Infrastruktur zuständige Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) berichteten über Sicherheits- oder Störungsvorfälle, die auf den Einsatz eigener Endgeräte zurückzuführen wären. Auch von Seiten der Nutzer wurden keine sicherheitsrelevanten Störungen gemeldet. Die ACM sieht daher auch aus Sicherheitsgründen keinen Anlass, die geltende Regelung zu ändern.

Europäischer Benchmark bestätigt positive Praxiserfahrungen

Die ACM hat überdies einen Benchmark mit anderen europäischen Regulierungsbehörden durchgeführt, um die Umsetzung der dortigen Regelungen für die freie Wahl der Endgeräte und deren Annahme durch die Verbraucher zu bewerten. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit bereits bestehender Endgerätewahlfreiheit schlussfolgert ACM, dass es keinen Grund gibt, an der in den Niederlanden geltenden Regelung etwas zu ändern.

Basierend auf ihrer eigenen Erfahrung mit der Anwendung der “Beleidsregel” in der Praxis, den Reaktionen der RDI, Hersteller und anderer Regulierungsbehörden sieht die ACM keinen Anlass zur Änderung des Rechtsrahmens zur technologieneutralen Festlegung des Netzabschlusspunktes an der “Anschlussdose an die Übertragungsleitung” und die damit verbundene Sicherstellung der Endgerätewahlfreiheit in den Niederlanden. Dies steht laut ACM auch in Einklang mit den Rückmeldungen der Provider, die ebenfalls keinen konkreten Grund für eine Änderung der Richtlinie sehen.