Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidungsentwurf: Freie Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse soll erhalten bleiben
24. Juli 2024. Im Verfahren über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Vorentscheidung getroffen: In einem am 24. Juli 2024 auf ihrer Website veröffentlichten Entscheidungsentwurf, sieht die BNetzA die Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes in Glasfasernetzen vor. Der von mehreren Branchenverbänden gemeinsam gestellte Antrag auf Abänderung des Netzabschlusspunktes bei Glasfasernetzen soll entsprechend abgelehnt werden.
Die Bundesnetzagentur begründet ihre Entscheidung u.a. damit, dass die antragstellenden Verbände keine konkreten technischen Beweise vorgebracht hätten, wonach belegt werden könne, dass bei Benutzung eines eigenen Endgeräts hinter dem Netzabschlusspunkt Störungen aufträten.
Seit 2016 ist der Netzabschlusspunkt für alle Breitbandtechnologien, somit auch für Glasfaseranschlüsse, im Telekommunikationsgesetz (TKG) als “passiv” definiert.
Vor Veröffentlichung der finalen Entscheidung besteht für alle zu Beteiligenden die Möglichkeit, zum Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur abschließend Stellung zu nehmen.
Auswahl der Medienberichterstattung:
Golem.de, 24. Juli 2024: Glasfasernetze: Bundesnetzagentur will Routerfreiheit doch beibehalten
Teltarif.de, 24. Juli 2024: Glasfaser: BNetzA schmettert Angriff auf Routerfreiheit ab
Heise Online, 26. Juli 2024: Glasfasernetze: Regulierer will an Routerfreiheit nicht rütteln
IT Boltwise, 27. Juli 2024: Routerfreiheit bleibt auch für Glasfaseranschlüsse bestehen
Teltarif.de, 27. Juli 2024: Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf Routerfreiheit