Bundesnetzagentur bestätigt freie Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse in Deutschland

Das Verfahren zum Antrag auf Abänderung des Netzabschlusspunktes für Glasfasernetze in Deutschland kommt zu einem positiven Abschluss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sichert mit der am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlichten finalen Entscheidung die Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunkts in Glasfasernetzen ab. Der seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte „passive“ Netzabschlusspunkt für Glasfaseranschlüsse bleibt damit weiter bestehen. Verbraucher in Deutschland haben so auch in Zukunft die volle freie Endgerätewahl direkt an ihrem Glasfaseranschluss.

BNetzA hält Ausnahme von Glasfaseranschlüssen von der „Routerfreiheit“ für technisch unbegründet

Laut Bundesnetzagentur hätten die antragstellenden Verbände keine ausreichenden Belege vorgebracht, um eine erhöhte Störanfälligkeit durch die Nutzung eigener Endgeräte zu belegen. Außerdem habe sich nach Durchlaufen des Prüfprogrammes der entsprechenden GEREK-Leitlinien keine Notwendigkeit dafür ergeben, den Netzabschlusspunkt für passive optische Netze zu verlegen. Stattdessen habe die Untersuchung der Bundesnetzagentur gezeigt, dass den Interessen der Endnutzer und des Wettbewerbs durch die bislang geltende Regelung besser gedient wird.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die „Routerfreiheit“ auch bei Glasfaseranschlüssen beizubehalten, ist ein notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland. Glasfaser ist die Zukunft. Verbraucher haben auch in Zukunft das Recht, bedarfsgerechte, energieeffiziente und hochwertige Endgeräte selbst zu wählen und zu nutzen, während Hersteller Innovationen ohne Einschränkungen weiter entwickeln können – so können beide das volle Potenzial des ultraschnellen Internets ausschöpfen.

Wichtiges Signal für Europa

Während das auf EU-Ebene im Jahr 2015 verankerte Recht auf freie Wahl des Endgeräts in Deutschland nun nachhaltig gestärkt ist, bleibt die praktische Umsetzung der Verordnung in anderen Mitgliedsstaaten aus.

In rund einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits heute die freie Endgerätewahl – jüngst kam mit Belgien ein weiteres Land hinzu, das die Möglichkeit zur freien Wahl des Endgeräts am Glasfaser-, Kabel- und DSL-Anschluss per Regulierung sichergestellt hat.

Dennoch haben Nutzer in anderen Ländern nach wie vor oftmals keinerlei Möglichkeit, ein Endgerät, das ihren Bedürfnissen entspricht, frei zu wählen und zu nutzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur dort positive Impulse setzt, ebenfalls eine freie Endgerätewahl zu ermöglichen.

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