VTKE fordert in weiterer Stellungnahme erneut die Beibehaltung der freien Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse in Deutschland

Der VTKE hat eine weitere Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze abgegeben [Link]. In einer zweiten Konsultationsrunde hatte die Bundesnetzagentur den zu Beteiligenden noch einmal die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den im Rahmen der ersten Konsultation eingegangenen Stellungnahmen zu äußern.

In seiner Stellungnahme appelliert der VTKE erneut, die gegenwärtig geltende Regulierung zur freien Endgerätewahl für Anwenderinnen und Anwender in Deutschland technologieneutral beizubehalten. Eine objektive technische Notwendigkeit für eine Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt für Glasfaseranschlüsse liegt nach wie vor nicht vor. Die Endgerätefreiheit war und ist technisch einwandfrei möglich und in den vergangenen mehr als sieben Jahren äußerst erfolgreich.