VTKE: Netzbetreiber wollen zurück zum Routerzwang – eine Bedrohung für die Zukunft des Breitbands in Deutschland
“Der Antrag der Branchenverbände fordert faktisch die Rückkehr zum Routerzwang und entmündigt die Verbraucher und Verbraucherinnen bei der freien Wahl ihres Endgeräts am Glasfaseranschluss. Der Routerzwang würde nachhaltig die Innovationskraft des deutschen Breitbandstandortes gefährden. Zudem ist die Forderung eines verbindlich vorgeschriebenen, zusätzlichen Providern-Modem (ONT) in Sachen Ressourcen und Emissionen nicht nachhaltig und technisch rückwärtsgewandt. Der VTKE appelliert daher dringend an die Bundesnetzagentur, die seit mehr als 6 Jahren geltende und erfolgreiche Gesetzgebung zur freien Endgerätewahl in Deutschland beizubehalten und damit die Routerfreiheit technologieneutral, das heißt insbesondere auch für Glasfaseranschlüsse, sicherzustellen!”
Kira Terstappen-Richter, für den VTKE, dem Verbund von rund 20 Herstellern von Telekommunikationsendgeräten
Hintergrund:
Die bewährte „Routerfreiheit“ in Deutschland steht auf dem Spiel: Zahlreiche deutsche Netzbetreiber – vertreten durch fünf Branchenverbände – wollen durch ihren Antrag auf Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze (PON) die freie Endgerätewahl für Glasfaseranschlüsse faktisch abschaffen.
Angesichts der Tatsache, dass Glasfaseranschlüsse laut Gigabitstrategie der Bundesregierung bis 2030 in ganz Deutschland bis in Haus verfügbar sein sollen, würde dies bedeuten: Bald herrschte in Deutschland wieder flächendeckend „Routerzwang“. Und schon heute würden die Nutzerinnen und Nutzer von gegenwärtig 3,8 Millionen aktiven Glasfaseranschlüssen in Deutschland die Entscheidungsfreiheit über das Endgerät an ihrem Anschluss verlieren.
Die Möglichkeit, sich frei zwischen einem vom Provider angebotenen und einem selbstgewählten Endgerät aus dem Handel zu entscheiden, wird von den Verbrauchern und Verbraucherinnen rege in Anspruch genommen wie Umfragen der vergangenen Jahre zeigten (Link)
Seit dem Beginn der „Routerfreiheit“ im Jahr 2016 funktioniert diese technisch einwandfrei – Geräte und Netze sind interoperabel und laufen sicher und stabil in den Haushalten.
Belege für die von den Netzbetreibern behaupteten, theoretischen Störungs- und Sicherheitsszenarien, die in Zusammenhang mit der Nutzung kundeneigener Endgeräte direkt am Glasfaseranschluss aufträten, sind nicht bekannt.
Mit der gesetzlichen Verankerung der freien Endgerätewahl am passiven Netzabschlusspunkt wurde in Deutschland die Grundlage für einen wettbewerblich geprägten Markt für Telekommunikationsendgeräte geschaffen, in dem viele deutsche und europäische Hersteller den Nutzerinnen und Nutzern innovative, hochleistungsfähige und bedarfsgerechte Endgeräte auch für den Glasfaseranschluss im Handel anbieten können.
Die Presse berichtet zum Antrag der Verbände auf Abänderung des passiven Netzabschlusspunktes für PON in diesen Veröffentlichungen (Auswahl):
teltarif.de, 15. September 2023: Glasfaser: Neuer Netzbetreiber-Angriff auf die Routerfreiheit
FAZ.net, 25. September 2023: Verbraucherschützer gegen Routerzwang
Netzpolitik.org, 21. September 2023: Modemzwang in Glasfasernetzen – Schützenhilfe für die Routerfreiheit
heise.de, 15. September 2023: Glasfasernetze: Freie-Software-Befürworter fordern Erhalt der Routerfreiheit
WinFuture, 20. September 2023: Glasfaser-Anbieter streiten für Routerzwang, es fehlen aber Beweise
Welt (online), 21. August 2023: Router-Zwang für schnelles Internet? Das wären die Folgen für Kunden
Futurezone, 09. August 2023: Glasfaseranschluss: Experten warnen vor 3 möglichen Nachteilen
heise.de, 02. August 2023: Comeback des Routerzwangs? Streit über Netzabschlusspunkt bei Glasfaser