Kroatische Regulierungsbehörde HAKOM möchte die freie Endgerätewahl in einem Regulierungsentwurf verankern – VTKE gibt Stellungnahme ab
In Kroatien wurde im vergangenen Jahr ein neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet, das nun durch weitere Verordnungen konkretisiert wird. In diesem Zusammenhang konsultiert die nationale Regulierungsbehörde HAKOM nun den Entwurf von “Rules on the method and conditions of performing the activity of electronic communication networks and services”, die u.a. die Gewährleistung der freien Endgerätewahl zum Gegenstand hat.
Der VTKE hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation des Verordnungsentwurfs beteiligt und begrüßt grundsätzlich, dass die HAKOM die freie Wahl von Telekommunikationsendgeräten regulatorisch verankern möchte. Ebenso erachtet der VTKE die kroatische Regulierung als sehr gute Möglichkeit die europäischen Vorgaben zur praktischen Umsetzung der freien Endgerätewahl in das kroatische Recht
Allerdings hält der VTKE die Ergänzung einer verbindlichen und klaren Definition des Netzabschlusspunktes für zwangsläufig erforderlich, um eine vollständige, technologieneutrale Wahlfreiheit des Endgerätes direkt am Breitbandanschluss in Kroatien sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung würde die kroatische Regulierung gute Voraussetzungen für die Umsetzung des europäischen Rechts auf freie Endgerätewahl schaffen.
Die vollständige Stellungnahme des VTKE zur Konsultation finden Sie hier [EN].