Der Weg zur Endgerätefreiheit in Belgien ist frei

Berlin, 11. Juni 2024 – Es gibt keine rechtlichen und technischen Gründe, die gegen eine freie Endgerätewahl für Glasfaser-, DSL- und Kabelanschlüsse sprechen. Das zeigt ein nun gefälltes Urteil des Berufungsgerichtshofs in Brüssel. Der Netzbetreiber Orange Belgium hatte vor einigen Monaten Berufung gegen die Entscheidung der belgischen Regulierungsbehörde zur Festlegung des Netzabschlusspunktes und damit zur Einführung der „Routerfreiheit“ eingelegt. Die Endgerätewahlfreiheit kann nun planmäßig ab dem 1. November 2024 in Kraft treten und belgische Nutzer können ein Endgerät ihrer Wahl direkt an ihrem Breitbandanschluss nutzen.

Weder rechtliche noch technische Gründe sprechen gegen die Endgerätewahlfreiheit

Im September 2023 hatte die belgische Regulierungsbehörde BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation) eine Entscheidung zur Festlegung des Netzabschlusspunktes an der „Anschlussdose an die Leitung“ veröffentlicht. Damit hatte sie der technologieneutralen Endgerätewahlfreiheit in Belgien den Weg bereitet. Dagegen hatte Orange Belgium Ende letzten Jahres beim zuständigen Gericht in Brüssel Berufung eingelegt und u.a. die Aufhebung der Netzabschlusspunkt-Definition für Glasfaser- und Kabelanschlüsse gefordert.

Diese Forderung hat der belgische Berufungsgerichtshof in seinem Urteil nun zurückgewiesen. Einmal mehr zeigt sich: Es gibt keine rechtlichen oder technischen Gründe, die gegen eine freie Endgerätewahl direkt am Glasfaser-, DSL- oder Kabelanschluss sprechen.

Vielmehr stellt die Endgerätewahlfreiheit sicher, dass die Nutzer die Hoheit über ihr Endgerät haben. Außerdem führt mehr Wettbewerb im Markt für Endgeräte zu mehr Innovation und einer größeren Produktauswahl, aus der die Verbraucher dasjenige wählen können, das ihrem Bedarf am besten entspricht.

Belgien folgt ab 1. November anderen Ländern mit freier Endgerätewahl

Das Gerichtsurteil bedeutet, dass ab dem 1. November auch alle belgischen Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit bieten müssen, ihr eigenes Endgerät direkt am Breitbandanschluss zu nutzen. Verbraucher, die weiterhin das Gerät des Anbieters verwenden möchten, werden dies auch weiterhin tun können.

In der Europäischen Union besteht das Recht auf freie Endgerätewahl bereits seit mehreren Jahren auf Grundlage der Netzneutralitätsverordnung. Belgien reiht sich nun in die Liste der Länder ein, die die Endgerätefreiheit durch eine regulatorische Festlegung des Netzabschlusspunktes an der „Anschlussdose an die Leitung“ verbindlich festgeschrieben haben. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien und die Niederlande.

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