Verbraucherzentrale verklagt Vodafone wegen Gefährdung der Endgerätewahlfreiheit

01.06.2026 – Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Klage gegen Vodafone eingereicht, um die Endgerätewahlfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen uneingeschränkt zu sichern. Die freie Wahl von Telekommunikationsendgeräten für alle Zugangstechnologien ist seit 2016 fest im deutschen Telekommunikationsrecht verankert.

Im vorliegenden Fall hatte Vodafone nach Angaben der Verbraucherzentrale den Eindruck erweckt, dass Kundinnen und Kunden in bestimmten Fällen ein von Vodafone vorgegebenes Glasfasermodem nutzen zu müssen. Auch wenn entsprechende Formulierungen inzwischen angepasst wurden, blieb eine Unterlassungserklärung aus, erklärte die Verbraucherzentrale.

Die Klage will die Verbraucherzentrale nun gerichtlich feststellen lassen, dass die Vorgabe eines eigenen Glasfaser-Abschlussgeräts durch Vodafone gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstößt.

Die Rechtslage ist dabei eindeutig. Die Routerfreiheit gilt technologieneutral und damit auch für Glasfaseranschlüsse. Die Bundesnetzagentur hat dies im vergangenen Jahr nochmals ausdrücklich bestätigt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hofft, mit dem Rechtsstreit ein klares Signal für eine konsequente Umsetzung der Endgerätefreiheit im Bereich der Glasfaseranschlüsse zu setzen.

VTKE: Wahlfreiheit gewährleisten, Wettbewerb sichern, Innovation ermöglichen

Die Endgerätefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer und damit für einen funktionierenden Wettbewerb im Telekommunikationsendgerätemarkt. Sie ermöglicht Produktvielfalt und fördert Innovation.

Die Endgerätefreiheit gilt nach deutscher Rechtslage explizit auch bei Glasfaseranschlüssen. Versuche, diese Rechtslage aufzuweichen, wurden bereits von der Bundesnetzagentur im Januar 2025 endgültig abgelehnt.

Die Routerfreiheit ist ein zentraler Baustein für Wettbewerb, Innovation und digitale Souveränität und muss auch mit Blick auf den weiteren Glasfaserausbau konsequent gewahrt bleiben.